Gesetzentwurf gegen Verbraucher-Abzocke fertiggestellt

Berlin (dpa) - Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke im Internet und am Telefon geschützt werden. Der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ist jetzt fertiggestellt, wie am Mittwoch aus Koalitionskreisen verlautete.

Damit wurde ein Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) über einen Durchbruch bei dem Vorhaben bestätigt, das monatelang nicht vorangekommen war.

Der Entwurf sieht laut SZ unter anderem vor, dass am Telefon geschlossene Gewinnspielverträge erst dann wirksam werden, wenn sie per Fax oder E-Mail bestätigt wurden.

Zudem sollen die Bürger stärker vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkasso-Firmen geschützt werden. Diese versuchten immer wieder, Forderungen einzutreiben, die gar nicht existierten, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Deshalb sollen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und zusätzliche Gebühren entstanden sind.

Auch sollen Inkasso-Unternehmen strenger beaufsichtigt werden, heißt es. Und schließlich sollen künftig Anwälte privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen dürfen.

Der SPD gehen die Pläne des Justizministeriums nicht weit genug. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, kritisierte besonders die geplanten Regelungen zu Abmahnungen. Sie nannte den Gesetzentwurf einen „Kniefall vor der Abmahnindustrie“. Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt. Das wäre ein „angemessener Kompromiss“ gewesen, erklärte Drobinski-Weiß.

Im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet haben sich Abmahnungen zu einem lohnenden Geschäft entwickelt. Einige Anwälte hätten die Verfahren so automatisiert, dass das Erstellen einer Abmahnung sie selbst kaum Geld koste, sagte Drobinski-Weiß.

Parteifreunde von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßten dagegen den Entwurf. „Urheberrechtsverletzungen sind zwar keine Kavaliersdelikte, Abzocke mit Abmahngebühren ist aber ebenso wenig akzeptabel“, erklärte der FDP-Bundestagsabgeordnete Erik Schweickert. Daher sollten Abmahngebühren gegen privaten Internetnutzer bei einer einmaligen Urheberrechtsverletzung gedeckelt werden.

Laut einer Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen wurden bereits etwa 4,3 Millionen Menschen über 14 Jahre mindestens einmal abgemahnt.