Hintergrund: Das Acta-Abkommen zum Schutz des Urheberrechts
Berlin (dpa) - Mit dem Acta-Abkommen wollten die 27 EU-Länder und 12 weitere Staaten ihr Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen verbindlich abstimmen.
Grundsätzlich geregelt ist der grenzüberschreitende Schutz von Urheberrechten bereits im Trips-Abkommen von 1994, das im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) geschlossen wurde.
Das am Mittwoch vom Europaparlament abgelehnte Acta-Abkommen (Anti-counterfeiting Trade Agreement) sollte nun auch eine internationale Grundlage für die Durchsetzung dieser Rechte bieten. Die Initiative dazu ging 2006 von den USA und Japan aus.
Die Gegner des Vertragswerks kritisierten, dass Acta ohne öffentliche Beteiligung hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden sei und unter Druck von Interessengruppen, insbesondere der Film- und Musikindustrie in den USA, entstanden sei.
Sie bemängeln, dass viele Bestimmungen ungenau formuliert seien und deshalb sehr weitgehend ausgelegt werden könnten. Daher sei auch eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet zu befürchten. Anfang dieses Jahres formierte sich eine breite Protestbewegung im Internet. Mitte Februar demonstrierten allein in Deutschland mehrere zehntausend Menschen gegen das Abkommen.
Das fertige Vertragswerk wurde bis Januar von der EU und zehn weiteren Staaten unterzeichnet. Unter dem Eindruck der Proteste setzten mehrere EU-Länder die Ratifizierung von Acta aus. Auch Deutschland zog am 10. Februar die bereits erteilte Weisung zur Unterzeichnung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurück.
Ende Februar kündigte die EU-Kommission an, das Abkommen juristisch überprüfen zu lassen. Noch vor dem Ergebnis des Europäischen Gerichtshofs hat jetzt das Europaparlament Acta gekippt.