Hintergrund: Lieder, die YouTube löschen muss
Hamburg (dpa) - Die Musik-Verwertungsgesellschaft Gema hat vor dem Landgericht erreicht, dass zwölf urheberrechtlich geschützte Musiktitel nicht länger auf YouTube zugänglich sein dürfen.
Allerdings muss die Google-Tochter nur die nachfolgenden sieben Werke löschen. Genannt sind jeweils Komponist oder Autor, der Titel, Interpret oder Interpretin sowie Erscheinungsjahr.
- Alex Joerg Christensen, „Ritmo de la noche“, Chocolate (1990) - Alex Joerg Christensen, „Night in Motion“, U96 (1993) - Frank Dostal, „Lieder, die die Liebe schreibt“, Nana Mouskouri (1978) - Hajo Lewerentz (Hayo Panarinfo; Hayo Bauer; CKioni), „Club Bizarre“, U96 (1995) - Franz Reuther (Frank Farian), „Rivers of Babylon“, Boney M. (1978) - Rolf Zuckowski, „Lieder, die wie Brücken sind“, Rolf Zuckowski (1982) - Rolf Zuckowski, „Im Kindergarten“, Rolf Zuckowski (1994)
Bei fünf weiteren Titeln wurde der Antrag der Gema formal zurückgewiesen, da es für ihn bereits keine Grundlage mehr gab. Hier sei es nicht ersichtlich gewesen, dass entsprechende Videos erneut auf der Plattform bereitgestellt worden seien. Es handelte sich um diese Titel:
- Michael Cretu, „In The Shadow, in The Light“, Enigma (2003) - Christian Bruhn, „Zwei kleine Italiener“, Conny Froboess (1962) - Christian Bruhn, „Akropolis adieu“, Mireille Mathieu (1971) - Alex Joerg Christensen, „Sex An Der Bar“, Alex C. feat. Y-Ass (2008) - Alexander Kaiser, „I feel like you“, X-Perience (2007