Hintergrund: Neuer Schutz gegen Online-Abzocke
Beim Surfen im Internet geraten viele Verbraucher in teure Fallen: Ohne es zu erkennen, klicken sie auf vermeintliche Gratisangebote, doch dann kommt eine Rechnung. Ein neuer Pflicht-Knopf soll helfen.
Berlin (dpa) - Bei Shoppingseiten, aber auch anderen Online- Angeboten wie Routenplanern oder Hausaufgabenhilfen kann es manchmal unverhofft teuer werden - dubiose Betreiber schieben Verbrauchern kostspielige Abonnements unter. Jetzt soll unseriösen Praktiken im Netz ein Riegel vorgeschoben werden. Kernpunkt der Neuregelung, die der Bundestag am Freitag beschlossen hat: Bevor es mit dem Zahlen ernst wird, muss der Kunde das ausdrücklich per Klick bestätigen.
Was sind Internet-Kostenfallen?
Verbraucherschützer haben Abo-Fallen im Internet schon länger im Visier. Bei Verbraucherzentralen gehen monatlich 22 000 Beschwerden deswegen ein, wie ihr Bundesverband schätzt. Mehr als fünf Millionen Nutzer dürften laut einer Umfrage schon einmal in solche versteckten Zahlungsverpflichtungen getappt sein. Dabei merken viele Kunden gar nicht, wie ihnen Verträge untergejubelt werden oder dass sie später eine Rechnung bekommen - davon war nur in kleingedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rede. Eine typische Abo-Falle koste 98 Euro pro Jahr und beinhalte meist eine zweijährige Bindung, ermittelten die Verbraucherzentralen.
Was wird nun geändert?
Beim Ordern wird eine gesonderte Schaltfläche Pflicht, auf die der Kunde unmittelbar vor dem Absenden klicken muss. Vorgegebene Aufschrift: „zahlungspflichtig bestellen“. Es kann auch eine andere „entsprechende eindeutige Formulierung“ sein, wie es künftig im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt. Möglich wäre auch schlicht „kaufen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“. Bisher steht auf solchen Buttons teils nur „bestellen“ oder „weiter“. Zusätze, die ablenken, sind auf der Klick- Fläche nicht erlaubt, ebenfalls keine dunkelrote Schrift auf rotem Grund. Angezeigt werden müssen auch Preis und Lieferkosten.
Was soll der Extra-Klick bringen?
Ziel seien Transparenz und ein Sicherheitsnetz für die Kunden. „Damit entziehen wir den "schwarzen Schafen" die Grundlage für ihre Abzockmasche“, sagt FDP-Verbraucherpolitiker Erik Schweickert. Die Grünen vermissen eine einheitliche Muster-Schaltfläche. „Das hätte Tricksereien erschwert“, sagt die verbraucherpolitische Sprecherin Nicole Maisch. Unions-Expertin Mechthild Heil verweist dagegen darauf, dass dafür die Darstellungsmöglichkeiten auf Computern und Internethandys zu unterschiedlich seien.
Was sagt die Wirtschaft?
Online-Handel ist längst ein Milliardengeschäft geworden. Das Einschreiten gegen unseriöse Anbieter befürwortet auch die Branche. „Wir müssen das Vertrauen im Web stärken“, argumentiert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Der Handel mahnt allerdings, das Shopping im Netz nicht weiter zu verkomplizieren. Schließlich sei beim Online-Kauf von Waren anders als bei Dienstleistungen ziemlich klar, dass sie nicht gratis sind. Die Umstellungskosten der Reform für die Wirtschaft schätzt die Bundesregierung auf 41 Millionen Euro.
Wie geht es weiter?
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will zwei weitere Ärgernisse angehen. Als Abschreckung gegen unerlaubte Werbeanrufe soll das mögliche Bußgeld von 50 000 Euro auf 300 000 Euro angehoben werden. Verträge über die Teilnahme an Gewinnspielen sollen nur noch schriftlich geschlossen werden können. Im Visier sind auch unseriöse Inkasso-Praktiken. Verbraucherschützer kritisieren, dass Geldeintreiber von Kunden auch für unberechtigte Forderungen hohe Gebühren verlangen - Ursprung sind oft Abo-Fallen im Internet.