Hobbyfotografen müssen Persönlichkeitsrechte beachten
Berlin (dpa/tmn) - Nicht nur Fotojournalisten müssen die Persönlichkeitsrechte abgelichteter Personen beachten. Auch Hobbyfotografen sollten klären, ob die Menschen auf ihren Bildern mit einer Veröffentlichung etwa im Internet einverstanden sind.
Die Deutsche Anwaltauskunft (DAV) weist darauf hin, dass Bilder in Deutschland nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden dürfen. Das gilt auch für Soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook, sofern die Fotos öffentlich gezeigt werden. Nutzer sollten das beim Publizieren von Bilder beachten.
Ausgenommen davon sind Fotos, auf denen die Personen nur als Beiwerk auftauchen, etwa vor Sehenswürdigkeiten. Auch bei Demonstrationen, Konzerten oder Sportveranstaltungen ist eine Einwilligung von großen Menschenmengen nicht nötig.