Illegales Filesharing: Eltern müssen Kinder belehren

Berlin (dpa/tmn) - Eltern haften für ihre Kinder - auch im Internet. Das gilt zumindest, wenn sie nicht detailliert nachweisen können, den Nachwuchs ausreichend über Online-Gefahren und falsches Verhalten im Umgang mit dem Medium belehrt zu haben.

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Können Eltern nicht ausreichend nachweisen, dass sie ihre Kinder über die Konsequenzen von illegalem Filesharing aufgeklärt haben, so müssen sie für das Verhalten ihre Sprösslinge haften. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az.: 15 S 16/12). In dem Fall verurteilte die Kammer einen Vater, sowohl 510 Euro Schadenersatz als auch Abmahnkosten zu tragen, weil sein Sohn ein populäres Computerspiel illegal über eine Tauschbörse zum Download angeboten hatte. Auf die Entscheidung weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein hin.

Das Gericht war davon überzeugt, dass der Vater seine Aufsichtspflicht verletzt hatte. Er hätte dem Urteil zufolge im Prozess darlegen müssen, welche geeigneten Verhaltensregeln er konkret aufgestellt habe, wie alt sein Sohn zum Zeitpunkt des Filesharings gewesen sei und wie er legales von illegalem Verhalten im Netz zu unterscheiden gelernt habe. Da sich der Vater aber zu alledem im Detail nicht geäußert habe, hafte er als Inhaber des Internetanschlusses.