Kritik von Datenschützern Kabinett beschließt Datenschutzgesetz

Berlin (dpa) - Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung steht weiter in der Kritik von Datenschützern und Rechtsexperten. Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf des Innenministers.

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Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kritisierte, dass die Kontrollrechte der Datenschutzbehörden wie auch die Rechte von Betroffenen auf Auskunft und Widerspruch damit eingeschränkt würden. Es würden gemeinsame europäische Standards unterlaufen, kritisierte auch der Datenschutzbeauftragte in Baden-Württemberg, Stefan Brink.

„Mit der Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die Datenschutz-Grundverordnung machen wir einen großen Schritt zur Angleichung der Datenschutzregelungen in Europa und damit zu einem harmonisierten digitalen Binnenmarkt“, unterstrich Innenminister Thomas de Maizière. „Frühzeitig und als erstes Land in Europa schaffen wir damit Rechtsklarheit.“

Voßhoff begrüßte zwar, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden solle, sieht jedoch noch zahlreichen Anpassungsbedarf. So würden die Befugnisse ihrer Behörde beschränkt, auch etwa bei heimlichen Datenerhebungen gebe es keinerlei Durchsetzungsbefugnisse. Beanstandungen wären nicht bindend. Das sei europarechtswidrig. „Diese Vorschläge gefährden das bisherige Datenschutzniveau in Deutschland“, sagte Voßhoff.

Für Jan Philipp Albrecht, Mitglied des Europaparlaments, läuft die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesvorhaben Gefahr, hinter die Intentionen zurückzufallen. Durch abweichende Bestimmungen drohe erneut Rechtsunsicherheit. „Der Entwurf ist schön für Anwälte, aber schlecht für Anwender“, kommentierte Tim Wybitul von der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells. Selbst Experten verstünden die geplanten Regeln kaum.

Das am Mittwoch im Kabinett beschlossene Gesetz wird jetzt noch in Bundesrat und Bundestag beraten.