Kabinett beschließt Gesetzespaket gegen Verbraucher-Abzocke
Berlin (dpa) - Die Verbraucher sollen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetzespaket, das massenhafte Abmahnungen gegen private Internetnutzer eindämmen soll.
Anwälte dürfen für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik demnach höchstens 155,30 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere Hundert Euro. Gewinnspiel- Verträge kommen nicht mehr am Telefon zustande, sondern müssen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Inkasso-Unternehmen sollen genau erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: „Das Verbraucherschutzpaket nimmt unseriösen Methoden den Anreiz und setzt dem Missbrauch Schranken.“ Mit den Neuregelungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht im Internet solle auch verhindert werden, dass seriöse Abmahnungen in Verruf geraten. Von der Regelgebühr für Abmahnungen von 155,30 Euro soll dem Entwurf zufolge nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden können.
Bei unlauterer Telefonwerbung soll das Bußgeld von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro erhöht werden. Zudem sollen die Regelungen künftig auch dann gelten, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Bei Inkasso-Unternehmen sollen die Bußgeld-Höchstsätze von bisher 5000 auf 50 000 Euro angehoben werden. Die Branche soll zudem strenger beaufsichtigt werden.
Auf die Neuregelungen hatte sich die schwarz-gelbe Koalition nach längerer Diskussion geeinigt. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Schutz vor betrügerischen Aktivitäten dubioser Unternehmer. Die bayerische Verbraucherministerin Beate Merk (CSU) mahnte weitere Verbesserungen an. So solle der Schutz vor unlauteren Werbeanrufen nicht auf Gewinnspiele beschränkt sein. „Das muss für alle Anrufe gelten.“