Karten nicht planlos auf Homepage stellen
Berlin (dpa/tmn) - Planlos kann teuer werden: Ohne Erlaubnis dürfen Homepage-Betreiber einem Urteil zufolge keine urheberrechtlich geschützten Karten auf ihre Homepage stellen (Aktenzeichen: 161 C 15642/09).
Nicht nur Karten, auch Links zu solchen Inhalten oder Kopien auf dem Server sind tabu - sonst drohen für jeden einzelnen Verstoß Schadensersatzforderungen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf ein Urteil des Amtsgerichts München
Im konkreten Fall hatte ein Ladenbesitzer auf seiner Homepage einen Link zum Internet-Angebot eines kostenpflichtigen Kartendienstes gesetzt, um Kunden das Auffinden seines Geschäfts mit einem Kartenausschnitt zu erleichtern. Weil er keine Lizenzgebühr entrichtet hatte, bekam er eine Abmahnung von dem Dienst, zahlte Schadensersatz und löschte den Link.
Jahre später stellte der Kartendienst allerdings fest, dass noch eine Kopie des Kartenausschnitts auf dem Server des Ladenbesitzers lag und über Suchmaschinen auffindbar war. Deshalb bekam dieser noch eine Abmahnung, weigerte sich dieses Mal aber zu zahlen. Daraufhin verklagte ihn der Dienstleister - und bekam Recht. Der Ladenbesitzer musste erneut zahlen: Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1470 Euro.