Kein großes Kino: Online-Videotheken liefern selten Spitzenoptik

Hamburg (dpa/tmn) - Hollywood auf Abruf: „Video on Demand“-Anbieter schicken Spielfilme und Serien über die DSL-Leitung direkt zum Fernseher. Das ist bequem, aber auch teuer. Auf jeden Fall lohnt sich vor dem Filmeabend ein Blick in die Geschäftsbedingungen der Anbieter.

Ein Filmabend auf der heimischen Couch ist eigentlich eine gemütliche Sache. Weniger bequem fällt dagegen der Weg zur Videothek aus, vor allem wenn es stürmt und regnet. Videotheken im Internet versprechen Abhilfe - „Video on Demand“ (VoD) lautet die Zauberformel, die das legale und kostenpflichtige Herunterladen von Filmen und TV-Serien beschreibt.

Sowohl aktuelle Neuerscheinungen als auch Klassiker bieten Firmen wie Maxdome, Lovefilm und Videoload zum Abruf aus dem Netz an - je nach Plattform haben Nutzen die Wahl zwischen bis zu 150 000 Titeln. Nach Angaben des Bundesverbandes Audiovisuelle Medien (BVV) rufen bereits drei Millionen Menschen in Deutschland Videos über die Dienste ab.

Mit dem Browser oder speziellen Programmen - Apple betreibt seine Videothek zum Beispiel über iTunes - durchstöbert der Nutzer das Angebot und spielt die Filme anschließend auf seinem Computer ab. Der weit verbreitete Flash Player von Adobe wird dabei meistens nicht unterstützt. Stattdessen setzen viele Anbieter auf Alternativen wie Silverlight von Microsoft. Die sind kostenlos, müssen aber erst installiert werden.

Wem der Bildschirm des Computers zu klein ist, der kann seinen Rechner auch per HDMI-Kabel an den Fernseher anschließen. Bei vielen VoD-Anbietern lassen sich die Filme außerdem direkt über einen internetfähigen Fernseher oder andere Geräte abrufen. Unterstützt werden zum Beispiel Blu-ray-Spieler, Set-Top-Boxen oder Spielkonsolen. In vielen Fällen arbeiten die Videotheken allerdings nur mit bestimmten Hardware-Herstellern zusammen.

Auf den Download müssen Filmfans nicht lange warten. Denn die Datenübertragung erfolgt als Stream: Vor dem Filmstart wird ein Datenspeicher mit den ersten Sekunden des Films gefüllt, der sogenannte Puffer. Nach dem Start des Streifens erfolgt die Übertragung der restlichen Daten im Hintergrund. Schwankt die Verbindungsgeschwindigkeit während der Wiedergabe, sorgt der Puffer dafür, dass der Film ohne Aussetzer weiterläuft.

Die Datenmenge, die dabei aus dem Netz strömt, ist in der Regel mehrere Gigabyte groß. Eine Surfflatrate ist also Pflicht. Die Internetleitung sollte nach Angaben der meisten Hersteller eine Datenrate von mindestens einem bis zwei Megabit pro Sekunde (MBit/s) haben - DSL 1000 oder DSL 2000 also. Ungestörten Filmgenuss gibt es damit aber nur unter Idealbedingungen, wenn der Netzanschluss also nicht noch anderweitig belegt ist.

Selbst dann lassen sich die Filme aber nur in SD abrufen. Wer hochauflösende Bilder mit bis zu 1920 mal 1080 Pixeln (Full HD) sehen will, benötigt eine deutlich schnellere Leitung - bis zu 12 MBit/s setzen die Anbieter dafür voraus. Ideal ist ein Anschluss mit DSL 16 000 oder dem noch schnelleren VDSL. Damit können Nutzer parallel zum Videoabruf auch noch im Netz surfen.

In Sachen Bildqualität sollten Nutzer ihre Erwartungen aber trotzdem nicht zu hoch schrauben: „Keines der Online-Angebote liefert Inhalte derzeit mit der Brillanz von Blu-ray-Filmen aus“, sagt Kai Zantke von der Zeitschrift „Computerbild“. „Selbst die Spitzenreiter erreichen nur gutes DVD-Niveau.“

Wer sich dennoch für die Online-Videothek entscheidet, kann zwischen zwei Leihmodellen wählen: Das monatliche Abo ermöglicht wie eine Flatrate den Zugriff auf mehrere tausend Filme, Dokumentationen und TV-Serien. Je nach gebuchtem Paket zahlen Kunden bis zu 18 Euro monatlich. Wer sich dagegen für den Einzelabruf entscheidet, hat in der Regel 48 Stunden lang Zugriff auf einen Titel.

Besonders günstig ist dieses Leihmodell nicht: „Die Mietgebühr für einen HD-Film liegt online durchschnittlich bei 4,50 Euro“, sagt Zantke. „Wer Blu-rays in der Videothek leiht, spart in der Regel etwa zwei Euro pro Film.“ Einige Unternehmen bieten Filme auf ihren Online-Plattformen außerdem zum Kauf an. Der Redakteur rät auch hier zum Vergleich: „Blu-rays oder DVDs sind im Handel meistens günstiger und bieten darüber hinaus die Originaltonspur und Bonusmaterial.“

Doch nicht nur Preise und Qualität gilt es zu prüfen, sondern auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieter. So lässt sich ein Vertrag zum Beispiel meistens komfortabel online per Mausklick abschließen. Die Kündigung muss dagegen per Post beim Anbieter eingehen. „Das ist verbraucherunfreundlich und unangemessen“, kritisiert Zantke.

Ähnliche Mängel fand auch die Stiftung Warentest, die für ihre Zeitschrift „test“ (Ausgabe 8/2012) neun VoD-Anbieter überprüft hat. Neben den AGB kritisierten die Tester auch den Bedienkomfort, das oft stark eingeschränkte Filmangebot und den Jugendschutz: Der soll theoretisch verhindern, dass Kinder für sie ungeeignete Filme zu sehen kriegen. Bei manchen Anbietern sei er aber sogar für Sechsjährige leicht auszutricksen.