Keine Nachteile durch Übernahme - Kündigungsrecht

Berlin/Leipzig (dpa/tmn) - Mit der Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes kann ein Kündigungsrecht entstehen. So auch im Fall der Tele Columbus. Ob und wann Kunden kündigen dürfen erklärt eine Verbraucherzentrale.

Die Übernahme des Kabelanbieters Tele Columbus durch Kabel Deutschland bringt für Kunden keine Nachteile mit sich. In den aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Tele Columbus sei die Übernahme durch einen Konkurrenten ausdrücklich vorgesehen, der die Rechte und Pflichten des Anbieters übernimmt, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen. Das bedeutet, dass die gebuchte Leistung weiter zum gleichen Preis erbracht wird. Die Übernahme muss noch vom Bundeskartellamt genehmigt werden. Tele Columbus betreibt Kabelnetze vorrangig in Berlin und den östlichen Bundesländern.

Viele Kunden dürften von der Übernahme nichts merken: Sie zahlen die Gebühren fürs Kabelfernsehen zusammen mit der Miete und bekommen im Gegensatz zu Kunden, die einen Einzelvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen haben, keine Mitteilung über die Vertragsübernahme. Wer dagegen eine Mitteilung erhält, kann den Vertrag laut AGB „innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt, zu dem die Übertragung wirksam wird, kündigen“. Das kann sinnvoll sein, wenn man auf Satelliten-, Internet- oder digitales Antennenfernsehen umsteigen möchte.