Leistungsschutzrecht: Yahoo zieht vors Verfassungsgericht

München/Karlsruhe (dpa) - Der Streit zwischen Internet-Unternehmen und Presseverlagen um das Leistungsschutzrecht könnte das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Der Suchmaschinen-Betreiber Yahoo reichte eine Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht (LSR) ein, wie das Unternehmen mitteilte.

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Das Gesetz schränke die Freiheit der Nutzer ein, erklärte der Anwalt von Yahoo in einer Mitteilung. „Wir sind der Ansicht, dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt“. Eine gezielte Suche nach Informationen im Internet sei ohne Suchmaschinen nicht möglich. Yahoo sieht in dem Gesetz auch einen Verstoß gegen die Pressefreiheit.

Ein Sprecher des Verfassungsgerichts bestätigte der dpa, dass die Yahoo-Klage beim Gericht eingegangen sei. Das Gericht wird jetzt prüfen, ob es die Klage annimmt.

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ lizenzfrei nutzen. Ab welcher Länge ein Textteil schützenswert ist, ist umstritten. Diese Unklarheit führe „zu einer unzumutbaren Rechtsunsicherheit“, erklärte Yahoo.

Suchmaschinen zeigen normalerweise in ihren Ergebnislisten unter den Links einige Sätze aus den Artikeln an. Diese „Snippets“ werden automatisch ausgelesen. Yahoo entfernte alle Anrisse aus seiner Nachrichtensuche. Die Suche nach Nachrichten sei damit „weniger umfassend und informativ“, erklärte Yahoo.

Bisher stand vor allem Google im Fokus des Streits. Das Internet-Unternehmen lehnt es ab, für die „Snippets“ zu zahlen. Zwölf Verlage reichten deshalb gemeinsam mit der Verwertungsgesellschaft VG Media eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Sie werfen Google vor, seine Marktmacht zu missbrauchen.