Megaupload: Das droht Tauschbörsen-Nutzern

Berlin (dpa/tmn) - Im Kampf gegen Urheberrechtsverstöße im Netz ist nun die Datentausch-Plattform Megaupload dichtgemacht worden. Nutzer sind verunsichert. Sie fragen sich, welche Konsequenzen das haben kann.

Wer Raubkopien von Filehostern wie Megaupload herunterlädt, macht sich strafbar. Dass diese Downloads aber tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden, hält die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff für eher unwahrscheinlich. „Dazu müsste der Anbieter die Daten seiner Nutzer auf seinen Servern gespeichert haben“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) dem dpa-Themendienst. „Da gibt es aber eigentlich keinen Grund für.“

Eine Ausnahme sind Bezahlkunden der Seite, bei denen die Abrufe eventuell protokolliert wurden und die sich etwa anhand ihrer Kreditkartennummer identifizieren lassen. Für den Download von Raubkopien können Gerichte eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängen. Außerdem könnten die US-Behörden die Daten von Megaupload-Nutzern an die Rechteinhaber weitergeben. Dann droht Raubkopierern eine neue Welle von Abmahnungen.

Der Filehoster Megaupload wurde in der Nacht zum Freitag (20. Januar) von US-Behörden vom Netz genommen. Sie werfen der Online-Plattform massive Urheberrechtsverletzungen vor. Neben legalen Dateien seien über Megaupload im großen Stil Filme, Spiele und Musik verteilt worden.

Downloads etwa von aktuellen Kinofilmen von solchen Seiten sind strafbar, wenn es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt, sagt Auer-Reinsdorff: „Das ist hier eindeutig der Fall.“ Nutzern müsse deshalb klar sein, dass sie mit jedem Download ein rechtliches Risiko eingehen.

Trotzdem müssen Besucher von Megaupload in den nächsten Tagen eher nicht mit Post von der Staatsanwaltschaft rechnen. Denn selbst wenn den Behörden die IP-Adressen der Nutzer in die Hand fallen, müssten die Rechteinhaber zuerst einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Das sind in diesem Fall Firmen aus der Musik- und Filmindustrie. „Es gibt einen Trend weg von der Verfolgung der Nutzer“, erklärt Auer-Reinsdorff. Inzwischen bekämpfen Behörden eher die Anbieter von Raubkopien. Ein Beispiel dafür ist neben der Schließung von Megaupload auch die Razzia bei den Betreibern von Kino.to.

Ein Risiko bleibt der Besuch von Filehostern wie Megaupload daher immer, warnt die Rechtsanwältin. Nicht zuletzt gilt das für den eigenen PC: „Sie können sich nie sicher sein, ob die Dateien nicht Viren oder Schädlinge enthalten.“ Außerdem haben Downloader letztendlich keine Kontrolle darüber, was die Plattformbetreiber mit ihren Nutzerdaten und IP-Adressen anstellen. Das gilt neben Filehostern auch für vermeintlich sichere Alternativen wie kostenpflichtige Usenet-Zugänge.

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