Microsoft setzt Zwischenhändler Grenzen
Karlsruhe (dpa) - Der Softwarehersteller Microsoft hat sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gegen einen Zwischenhändler durchgesetzt, der mit gebrauchter Software handelt. Dieser darf künftig keine Pakete mehr aus gebrauchten Handbüchern, Software-CDs (Recovery) und Echtheitszertifikaten zusammenstellen.
Die obersten Richter bestätigten damit am Donnerstag in Karlsruhe die Entscheidung der Vorinstanzen (Az.: I ZR 6/10).
„Der Missbrauch von Microsoft-Echtheitszertifikaten hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen“, sagte Microsoft-Justiziarin Swantje Richters. „Daher begrüßen wir diese Klarstellung des BGH sehr.“ Der Beklagte Giovanni Rimauro, Geschäftsführer der Stop-Computer Vertriebsgesellschaft im niedersächsischen Alfeld, sprach hingegen von einem Pyrrhus-Sieg. „Microsoft versucht mit allen Mitteln, den Handel mit OEM-Produkten zu verhindern. Das wird aber nicht gelingen.“ OEM-Software (Original-Equipment-Manufacturer) wird von Lizenzgebern wie Microsoft Computerherstellern zur Verfügung gestellt, damit diese sofort einsetzbare PCs verkaufen können.
Stop-Computer hatte von Firmen sowohl Echtheitszertifikate aufgekauft als auch Sicherungs-CDs mit Programmen und Handbücher. Daraus stellte das Unternehmen Pakete zusammen, die weiterverkauft wurden. Damit verletzte die Firma laut Urteil die Markenrechte von Microsoft. Sie habe vorgetäuscht, dass Microsoft die Verbindung zwischen Zertifikat und Software genehmigt habe und dafür die Gewähr übernehme. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen.
Nach Ansicht Rimauros haben die Kunden mit dem Echtheitszertifikat die Genehmigung erworben, das entsprechende Microsoft-Programm zu nutzen und weiterzuverkaufen. Da Microsoft zusätzlich ein Handbuch und eine CD für eine Lizenz fordere, habe er die Pakete auf diese Weise zusammengestellt. Künftig werde er die Produkte wieder einzeln anbieten.
Microsoft-Justiziarin Richters sprach im Zusammenhang mit dem Vorgehen der Firma von Software-Fälschung. Ein Echtheitszertifikat sei eben keine Lizenz, sondern nur „ein Aufkleber zum leichteren Erkennen von lizenzierten Original-Produkten“.