Mitnahme der Handy-Nummer rechtzeitig beantragen
Göttingen (dpa/tmn) - Die Mobilfunk-Tarife sind stets in Bewegung. Und auch wer sein Telefonierverhalten geändert hat, kann durch einen Anbieterwechsel Geld sparen. Die alte Nummer darf man dabei behalten - wenn man einige Bedingungen und Fristen beachtet.
Obwohl man dadurch Geld sparen kann, schrecken viele Handy-Nutzer vor einem Anbieterwechsel zurück. Dabei ist zumindest eine Frage eindeutig geklärt: Alle Anbieter müssen den Wechsel unter Beibehaltung der alten Rufnummer ermöglichen. Damit die Mitnahme ohne Probleme abläuft, sollte man mit dem entsprechenden Antrag aber nicht zu lange warten. „Am besten reichen Nutzer den Portierungsantrag bereits zehn Tage vor Ablauf des alten Vertrages ein“, sagt Bettina Seute vom Telekommunikationsportal „teltarif.de“.
Ist der alte Vertrag bereits abgelaufen, heißt das aber nicht, dass die Nummer für immer verloren ist. Selbst dann bleiben noch 30 Tage Zeit, innerhalb derer die Nummer mitgenommen werden kann. Normalerweise sei der Portierungsauftrag in den Bestellprozess eingegliedert. Dabei muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Kundendaten beim alten und beim neuen Anbieter exakt übereinstimmen, da die Portierung nur dann erfolgen kann, wenn Adresse, Name und Geburtsdatum korrekt angegeben sind. Entsprechend kann es sinnvoll sein, die Daten beim alten Anbieter noch vor dem Wechsel zu aktualisieren.
Umsonst ist die Übertragung der Rufnummer in der Regel aber nicht. Die Kosten dafür belaufen sich für gewöhnlich auf 25 bis 30 Euro. Allerdings bekommen Nutzer das Geld häufig vom neuen Anbieter als Bonus zurück. Wer noch vor dem Ende der Vertragslaufzeit den Anbieter wechseln will, kann auch dies tun. „Auch eine sofortige Rufnummernmitnahme ist möglich“, sagt Seute. Allerdings müsse der Kunde mit doppelten Kosten rechnen, solange der bestehende Vertrag nicht gekündigt ist.