Mutmaßlichem Wikileaks-Informanten Manning droht lebenslänglich
Fort Meade (dpa) - Der mutmaßliche Wikileaks-Informant Bradley Manning muss sich wegen „Unterstützung des Feindes“ vor einem US-Militärgericht verantworten. Das entschied eine Richterin auf dem Militärstützpunkt Fort Meade (US-Staat Maryland) am Donnerstag.
Sollte der ehemalige Geheimdienst-Analyst schuldig gesprochen werden, droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Die Anklage wirft dem 24-jährigen Obergefreiten der US-Armee vor, während seiner Stationierung im Irak die Internet-Plattform Wikileaks mit 700 000 größtenteils geheimen Dokumenten versorgt zu haben. Außerdem gibt es noch zahlreiche andere Vorwürfe. Allerdings wurde zunächst kein Datum für den Prozessbeginn festgelegt.
Manning äußerte sich am Donnerstag nicht dazu, ob er sich für schuldig oder unschuldig hält. Beobachter schließen daraus, dass sich Ankläger und Verteidiger noch vor dem offiziellen Prozessbeginn auf einen Vergleich einigen könnten. Dies könnte zu einer milderen Strafe führen.
US-Medien sprechen vom schwersten Fall von Geheimnisverrat in der amerikanischen Geschichte. Bei einer Anhörung im Dezember hatte die Verteidigung bereits zu Milde aufgerufen: Durch die Enthüllungen sei kein Schaden entstanden. 30 Jahre Haft für Manning seien daher angemessen.
Dagegen hatte die Anklagebehörde den Standpunkt vertreten, es gebe erdrückende Beweise, dass der Geheimdienst-Analyst während seines Einsatzes im Irak „konstant, bewusst und methodisch“ interne Dokumente aus regierungseigenen US-Computern gezogen habe.
Wikileaks hatte die Informationen über die Kriege im Irak und in Afghanistan sowie unzählige vertrauliche Diplomatendepeschen via Internet öffentlich gemacht - was für die USA eine schwere Blamage bedeutete.
Schon vor Beginn des Verfahrens hatten Unterstützer für Manning mobilisiert. Das „Bradley Manning Support Network“ setzt sich etwa für bessere Haftbedingungen für den 24-Jährigen ein. Die deutsche Schriftstellervereinigung PEN dankte ihm demonstrativ „für den Verrat unwürdiger Geheimnisse“.