Neues Ermittlungsverfahren gegen „Promi-Hacker“
Duisburg (dpa) - Der „Promi-Hacker“, der Daten von Stars wie Lady Gaga und Mariah Carey gestohlen haben soll, steht schon wieder unter Verdacht: Wenige Tage vor seinem Prozess wegen Musikdiebstahls (16.6.) hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen den 18-jährigen Duisburger eröffnet.
Am Mittwoch klingelten Ermittler zur Durchsuchung bei ihm und beschlagnahmten Laptop und Handy. Das berichtete der Duisburger Oberstaatsanwalt Detlef Nowotsch und bestätigte damit einen Bericht der „Bild“-Zeitung vom Donnerstag.
Der junge Mann soll erneut Daten ausgespäht haben. Um welche es sich handelt, war noch nicht klar. Laptop und Handy müssten noch ausgewertet werden, sagte Oberstaatsanwalt Nowotsch. Wegen des Ausspähens von Daten muss sich der 18-Jährige in der kommenden Woche vor dem Duisburger Amtsgericht verantworten. Mitangeklagt ist ein Bekannter (23) aus Wesel am Niederrhein. Ihnen wird vorgeworfen, sich mit Hilfe von Spionagesoftware Zugang zu fremden Computern verschafft und dann unveröffentlichte Songs von Popstars wie Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha kopiert und im Netz zum Verkauf angeboten zu haben. Beide Angeklagte haben die Taten nach Angaben des Gerichts weitgehend eingeräumt.
Laut Staatsanwaltschaft haben sie mit dem Verkauf der gehackten Songs mehr als 15 000 Euro verdient. Aufgeflogen waren die Männer, als sie ihre Beute einem Fan-Club anboten. Das Duo soll mit sogenannten Trojanischen Pferde in die Rechner eingedrungen sein, um sich Zugang zu Daten und E-Mailkonten im Umfeld der Musikindustrie zu verschaffen. Insgesamt werden den beiden 130 Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz und 98 Fälle von Daten-Ausspähen zur Last gelegt.
Bereits kurz nach Erhebung der Anklage Anfang März war der 18-Jährige aus Duisburg wieder auf illegale Musiktour gegangen - und dabei ebenfalls erwischt worden. Nach dem jetzigen Rückfall zitiert „Bild“ seinen Anwalt mit den Worten: „Dieser erneute Vorfall bestärkt mich aber darin, dass er hacksüchtig ist. Ich werde daher im Prozess durch einen Gutachter prüfen lassen, ob diese Sucht die Schuldfähigkeit meines Mandanten beeinträchtigt.“