Nicht auf Abzock-Großhändler im Netz hereinfallen
Leipzig (dpa/tmn) - Mehrere Onlineshops locken Verbraucher mit extrem hohen Rabatten und anderen Schnäppchen an. Doch diese können dem Käufer teuer zu stehen kommen. Sie sollten daher das Bestellformular genau prüfen und Erfahrungsberichte zum Anbieter studieren.
Erst ein Blick ins Kleingedruckte verrät, dass es sich bei den Angebotsseiten in Wahrheit um Großhandelsplattformen für Gewerbetreibende handelt. Ein besonderer Nachweis ist jedoch nicht erforderlich. Verbraucher müssen zum Bestellen nur Namen und Adresse einer Firma angeben. Damit gehen sie allerdings Abzockern auf den Leim, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen.
Denn schon kurz nach der Bestellung der vermeintlichen Sonderangebote flattern statt der Ware Rechnungen für teure Abonnements ins Haus, die Nutzer mit der Bestellung unbemerkt abgeschlossen haben. Solche Kostenfallen sind eigentlich verboten - allerdings schützt diese Regelung nur Privatkunden. Für Gewerbetreibende, an die sich die Plattformen angeblich richten, gilt das nicht, argumentieren die Anbieter.
Das Landgericht Leipzig hat solche Spitzfindigkeiten zwar untersagt (Az.: 08 O 3495/12). Trotzdem finden sich nach Angaben der Verbraucherschützer noch immer zahlreiche Seiten im Netz, die versuchen, die vermeintliche Gesetzeslücke auszunutzen. Verbraucher sollten daher beim Onlineshopping immer aufs Kleingedruckte achten. Bei extremen Sonderangeboten unbekannter Shops lohnt sich außerdem eine Internetsuche nach dem Namen des Anbieters: Häufig finden sich so positive oder negative Erfahrungsberichte anderer Kunden.