Klärungsbedarf OVG Münster verweist Google-Streit an EU-Gerichtshof

Münster (dpa) - Wegen Vorgaben aus dem EU-Recht verweist das Oberverwaltungsgericht Münster einen Streit zwischen Google und der Bundesnetzagentur um den E-Mail-Service GMail an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

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Einen entsprechenden Beschluss hat das OVG verkündet. Das Gericht in Nordrhein-Westfalen, dem Sitz der Bundesnetzagentur, setzt das Verfahren in Deutschland aus, da der Fall eine „unionsrechtliche Dimension“ habe, sagte der Vorsitzende Richter des 13. Senats, Ulrich Lau, zur Begründung.

Die Bundesnetzagentur hatte 2012 vom US-Konzern Google gefordert, seinen E-Mail-Service nach deutschem Recht als Telekommunikationsdienst anzumelden. Google weigerte sich und unterlag in der ersten Instanz im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Köln. Folgen hätte eine Entscheidung gegen Google für Anforderungen beim Datenschutz und Überwachungs-Schnittstellen für deutsche Behörden.

Nach Auffassung des OVG muss der EuGH mit Sitz in Luxemburg klären, welche Pflichten Anbieter von Webmails wie Googles Gmail haben. Google bietet seinen Kunden keine Internetzugänge an und ist deshalb nach Auffassung der US-Firma nicht an deutsche Telekommunikationsvorgaben gebunden. In der Gesetzgebung und in Richtlinien ist von der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze die Rede. Das OVG will jetzt von den Luxemburger Richter klären lassen, ob das auch für Webmail-Anbieter gilt.

Die Bundesnetzagentur zeigte sich vom Beschluss des OVG überrascht. Google begrüßte die Entscheidung. „Das Verfahren dient zur Schaffung einer klaren Rechtslage. Weltweit gibt es unterschiedliche Regelungen. Nur in Deutschland gibt es diese Meldepflicht“, sagte Google-Anwalt Holger Neumann in der mündlichen Verhandlung.

Die Bundesnetzagentur wehrte sich gegen den Vorwurf, Google besonders zu behandeln. „Das Formular zur Anmeldung gibt es seit 2006. Seitdem haben über 1000 Firmen ihre Dienste angemeldet. Google ist kein Sonderfall“, sagte Chris Mögelin von der Bundesnetzagentur. Viele internationale Unternehmen würden sich der Meldepflicht entziehen. Der Jurist gestand aber ein, dass das EU-Recht nicht eindeutig sei: „Interpretationen in beide Richtungen sind möglich.“ Dennoch ist nach Meinung der Bundesnetzagentur eine Vorlage beim EuGH nicht nötig.