Per Handy ins Netz: Rechnung nicht gerichtsfest
Arnsberg (dpa) - Mobilfunktarife, bei denen die Internet-Nutzung nach Datenvolumen abgerechnet werden, hat das Arnsberger Landgericht infrage gestellt. Grund: Für Kunden sei es schwierig, gegen fehlerhafte Rechnungen vorzugehen.
In einem am Freitag (6. Mai) bekanntgemachten Urteil bemängeln die Richter in Arnsberg, dass Kunden Probleme hätten, gegen fehlerhafte Rechnungen bei Datentarifen vorzugehen (Aktenzeichen: I-3 S 155/10). In dem Fall hatte ein Mann aus Menden erfolgreich die Mobilfunkrechnung eines Telefonanbieters von mehr als 1000 Euro angefochten. Er habe glaubhaft gemacht, sein Mobiltelefon nur für einige Anrufe und SMS genutzt zu haben. Die aufgeführten Datenmengen habe er zumindest nicht bewusst herunterladen.
Insgesamt hatte der Mobilfunkanbieter 1600 Euro für Gebühren, vorzeitige Vertragskündigung und Schadenersatz verlangt. Die Richter billigten der Telefongesellschaft allerdings nur 3,83 Euro für die durch Einzelverbindungsnachweis belegten Gespräche und Kurzmitteilungen zu.
Die Richter sagten, es könne nicht sein, dass die Tarife nicht gedeckelt seien und erst bei einer vierstelligen Summe eine Sicherheitssperre greife.
Bemängelt wurde die fehlende Nachvollziehbarkeit: Der Nachweis der Einzelverbindungen weise für die Datenverbindung nur Zeitangaben und immer dieselbe Formulierung aus. „Wer in einem solchen Fall die Beweislast hat, hat den Prozess von vornherein verloren“, sagte der Vorsitzende Richter der Zivilkammer.