Reagieren und Hilfe suchen: Richtig mit Abmahnungen umgehen

Hamburg/Berlin (dpa/tmn) - Illegale Downloads von Filmen oder Musik können teuer werden. Wer erwischt wird, findet meist eine Abmahnung im Briefkasten - Summen von 600 bis 1800 Euro sind nicht selten.

Wenn Betroffene nicht reagieren, kann es noch teurer werden.

Seit Ende September sind zwar die Anwaltskosten der ersten Abmahnung auf maximal 147,56 Euro gedeckelt. Trotzdem kann es für Betroffene auch weiterhin teuer werden, vor allem wenn sie nicht reagieren. So geht man richtig mit Abmahnungen um:

Sofort handeln: In der Regel setzen die Abmahner sehr enge Fristen. Betroffene sollten daher nicht zu lange warten. Denn wer die Abmahnung ignoriert, wird verklagt, wodurch die Kosten nur weiter steigen, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Nicht alles unterschreiben: Zu jeder Abmahnung gehört eine Unterlassungserklärung. Damit versprechen Verbraucher, ihr Vergehen nicht mehr zu wiederholen. Die Unterschrift ist Pflicht. Vorher sollte der Text aber abgeändert werden, weil die Formulierungen oft sehr weit reichen. Tipps dazu gibt es im Internet, allerdings ist dort auch viel Halbwissen zu finden. Besser ist daher eine Fachberatung vom Anwalt.

Verhandlungsmöglichkeiten prüfen: Die Abmahnungskosten werden oft eher willkürlich festgesetzt, erklären die Verbraucherschützer. Deshalb gebe es Verhandlungsspielraum - auch hier kann eine Beratung eventuell weiterhelfen.

Nicht auf Ausreden hoffen: Entschuldigungen wie „Das waren meine Kinder“ oder „Da hat jemand mein WLAN genutzt“ sind möglicherweise wahr, helfen den Experten zufolge in der Regel aber nicht weiter. Es komme zwar immer auf den Einzelfall an, aber in den allermeisten Fällen helfen Ausreden nicht weiter.

An Versprechen halten: Wer die Unterlassungserklärung in der Abmahnung einmal abgegeben hat, sollte sich danach auf keinen Fall mehr bei illegalen Downloads erwischen lassen. Dann werden leicht 5000 Euro oder mehr fällig, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Zur Sicherheit sollte Tauschbörsen-Software von allen Computern im Haushalt entfernt werden. Sollte das eigene WLAN nicht verschlüsselt sein, muss das unbedingt nachgeholt werden. Sonst könnten Nachbarn oder Fremde etwas über den Internetanschluss herunterladen.

Sonderfall Streaming: Inzwischen gibt es auch erste Abmahnungen wegen des Streamens von Filmen. Rechtlich dürften solche Mahnungen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Thüringen aber angreifbar sein, vor allem wenn die Streaming-Seite nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Und ob durch das Streamen von Filmen überhaupt Urheberrechte verletzt werden können, sei bislang rechtlich umstritten und noch nicht höchstrichterlich geklärt.