Smartphoneversicherung auf versteckte Fallen überprüfen
München (dpa/tmn) - Eine Handyversicherung ist schnell verkauft, oft gibt es die vermeintlichen Sorglospakete gleich im Laden dazu. Vor einem Vertragsabschluss sollte man sich aber die Zeit nehmen, einmal gründlich durch die Versicherungsbedingungen zu lesen.
Darauf weist die Zeitschrift „Chip“ nach einem Vergleich der führenden Anbieter hin. Denn die Leistungen der einzelnen Policen unterscheiden sich häufig.
Zum Beispiel bei der Finanzierung eines Ersatzgeräts im Schadens- oder Verlustfall. Statt des Kaufpreis eines Neugeräts zahlen manche Anbieter nur einen selbst berechneten Zeitwert. Und der kann sehr unterschiedlich ausfallen. Ein untersuchter Anbieter zahlt beispielsweise schon am Tag eins nach dem Erwerb höchstens 50 Prozent des Kaufpreises, andere senken den Betrag laufend ab - je älter das Gerät ist.
Große Unterschiede gibt es auch bei der Selbstbeteiligung. Gute Verträge kommen meist ohne Eigenanteil bei Totalschäden, Diebstahl oder Reparaturen aus. Andere verlangen hingegen zwischen 30 und 70 Euro oder einen festen Prozentsatz des Kaufpreises.
Auch beim Diebstahlschutz lohnt ein genauer Blick. Denn längst nicht jedes mögliche Diebstahlszenario ist abgesichert. In allen untersuchten Verträgen greift der Versicherungsschutz nur zweifelsfrei, wenn das Gerät aus einer Hosen-, Jackeninnentasche oder einer geschlossenen Handtasche gestohlen wird.
Die Experten warnen außerdem davor, Versprechen von Verkäufern im Laden oder den Werbetexten auf den Webseiten der Versicherer zu viel Glauben zu schenken. Am Ende sei entscheidend, was im Vertrag steht. Und hier gibt es gute Nachrichten: Die meisten Versicherer im Vergleich kamen mit einer bis vier Seiten Kleingedrucktem aus.