So stoppen Verbraucher unerwünschte Werbeanrufe
Berlin (dpa/tmn) - Telefonwerbung ist lästig - und mitunter nicht erlaubt. Denn Verbraucher müssen dafür ihr Einverständnis geben. Haben sie das nicht getan, sollten sie einfach auflegen.
Unerwünschte Werbeanrufe sind unzulässig. Darauf weist die Verbraucherzentrale Berlin hin. Firmen dürfen Verbraucher zu Verkaufszwecken nur anrufen, wenn diese vorher ausdrücklich ihr Einverständnis erklärt haben. Betroffene sollten bei solchen sogenannten Cold Calls daher einfach auflegen, auch wenn dies unhöflich erscheint, raten die Verbraucherschützer.
Wer nach einem solchen Anruf ein Forderungsschreiben bekommt, weil er angeblich einen Vertrag abgeschlossen hat, sollte den Brief dagegen nicht ignorieren und einfach wegwerfen. Wer sich sicher ist, keinem Vertragsangebot zugestimmt zu haben, sollte die Forderungen schriftlich zurückweisen, rät die Verbraucherzentrale. Rein vorsorglich sollte man den Vertragsabschluss auch widerrufen und ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. Einen entsprechenden Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage an.