Online-Spiele dürfen Preise nicht beliebig ändern
Berlin (dpa/tmn) - „World of Warcraft“ und andere Online-Rollenspiele verlangen von ihren Nutzern eine monatliche Gebühr. Die Höhe legt der Anbieter fest - sie einfach so zu ändern, ist nach einem aktuellen Urteil aber nicht in Ordnung.
Online-Computerspiele mit Monatsgebühren dürfen ihre Preise nicht beliebig ändern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 15 O 300/12) hervor. In dem Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Nutzungsbedingungen von „World of Warcraft“ geklagt. Sie enthielten eine Klausel, nach der Entwickler Blizzard Entertainment unter anderem die monatlichen Kosten für das Rollenspiel beliebig ändern kann. Um dem zuzustimmen, mussten Spieler „World of Warcraft“ nur weiter nutzen.
Eine solche Klausel ist nicht zulässig, entschieden die Richter. Bei solchen wichtigen Änderungen müsse der Kunde umfassend informiert werden und nicht nur, wie in den Nutzungsbedingungen vorgesehen, durch eine Mitteilung auf der Webseite. Außerdem seien die Änderungsmöglichkeiten viel zu umfangreich: Neben der Erhöhung von Monatsgebühren erlaubt die Klausel auch die Änderung aller anderen Nutzungsbedingungen. Das verstößt nach Ansicht der Richter gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.
In dem Urteil wurden auch andere Regelungen in den Nutzungsbedingungen für unzulässig erklärt. Unter anderem dürfen Betreiber von Onlinespielen das Konto ihrer Kunden nicht sofort sperren oder löschen, wenn es Probleme mit Abbuchungen von der Kreditkarte gibt.
Außerdem hatte Blizzard Nutzern zwar ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, falls die Server des Spiels mehr als 72 Stunden in Folge ausfallen, den Anspruch aber stark eingeschränkt. Wurde der Ausfall vorher angekündigt, galt das Sonderkündigungsrecht zum Beispiel nicht. Auch das ist nach Ansicht des Gerichts nicht in Ordnung. Nach Angaben des vzbv hat Blizzard Entertainment die strittigen Klauseln inzwischen geändert - die Firma selbst wollte sich dazu auf Anfrage nicht äußern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.