Streaming-Dienste für Musik kennen nur wenige Exoten

München (dpa/tmn) - Millionen von Songs mit einem Knopfdruck anhören: Das versprechen Streamingdienste für Musik. Vollständig sind die Bibliotheken aber nirgendwo, Lücken gibt es überall. Und auch die Qualität überzeugt längst nicht bei jedem Anbieter.

Klassiker und aktuelle Hits können Musikfans fast bei allen Streaming-Plattformen anhören. Sonderwünsche erfüllen die Dienste aber längst nicht immer. Darauf weist die Zeitschrift „PC go“ nach einem Test von sechs Anbietern hin. Je weniger bekannt ein Song ist, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass ein Streaming-Dienst ihn nicht in der Bibliothek hat. Große Lücken hat aber keiner der Kandidaten mehr: Selbst beim in Sachen Songauswahl schlechtesten Anbieter waren von 20 Testliedern noch 14 Titel vorrätig.

Und manche Schwächen haben sogar alle Plattformen: Die Songs der Beatles gibt es zum Beispiel aus rechtlichen Gründen bei keinem Streaming-Dienst zu hören - dafür aber zahlreiche, mehr oder weniger gelungene Cover-Versionen.

Größere Unterschiede fanden die Tester bei der Qualität: Während bei manchen Anbietern die Bitrate der Lieder nicht unter 128 oder 192 Kilobit pro Sekunde (kbit/s) sackt, streamen andere Plattformen einzelne Songs sogar nur mit 64 kbit/s. Je höher der Wert, desto besser der Klang. CD-Qualität dürfen Nutzer aber bei keinem Dienst erwarten, das Niveau liegt den Angaben nach etwa auf der Höhe von Download-Musik aus dem Netz.

Den ersten Platz im Test der „PC go“ belegt Microsofts Streaming-Dienst Xbox Music, knapp dahinter folgen Deezer und Spotify. In Sachen Preis liegen alle Testkandidaten gleichauf: Üblich sind Monatsgebühren von zehn Euro. Einen günstigeren Tarif für Nutzer, die Songs nur am PC und nicht unterwegs hören wollen, gibt es aber nicht bei allen Anbietern.

Weit verbreitet ist eine kostenlose Testphase, die 14 bis 30 Tage dauert. Hier müssen Verbraucher allerdings gut aufpassen: Denn fast überall wird aus der Gratis-Variante automatisch ein kostenpflichtiges Abo, wenn der Nutzer den Dienst nicht rechtzeitig kündigt.