Streit um Kommentare im Netz: Die Rechtslage in Deutschland

Berlin (dpa/tmn) - Webseitenbetreiber haften unter Umständen für rechtsverletzende Beiträge ihrer Nutzer in Kommentarspalten. Das kann der Fall sein, wenn ein Beitrag beleidigend ist oder unwahre Behauptungen enthält, erklärt Thorsten Feldmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

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Wird ein Webseitenbetreiber auf solche Inhalte hingewiesen - ob nun per Kontaktformular, Meldefunktion, Mail oder über sonstige Kanäle, muss er nach den Grundsätzen der sogenannten Störerhaftung reagieren und beanstandete Beiträge gegebenenfalls löschen. Kommt er Beschwerden nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, drohen wegen der Verbreitung des Beitrags Unterlassungsansprüche und teure Abmahnungen.

Ebenso muss ein Webseitenbetreiber angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass derselbe oder vergleichbare Kommentar nicht einfach wieder in das Kommentarforum eingestellt werden. Was eine „angemessene“ Frist ist, und was als „angemessene“ Maßnahme gegen eine Wiederveröffentlichung gilt, ist allerdings nicht eindeutig definiert, wie Feldmann erklärt. Wirksame Filter, die einen Äußerungsgehalt sicher erfassen, gibt es nicht.

Lässt man auf seiner Webseite Kommentare zu, sollte man also zumindest in der Lage sein, schnell zu reagieren. Allerdings sei es gerade bei veröffentlichten Tatsachenbehauptungen oft schwierig, deren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und zu beweisen. Kann man das nicht, sollte man vorsorglich den Beitrag löschen, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Auch Verfasser rechtsverletzender Kommentare müssen mit Schwierigkeiten rechnen, wenn sich Betroffene beschweren. Deswegen sollte man besonders mit Tatsachenbehauptungen vorsichtig sein. „Wenn ich es nicht beweisen kann, sollte ich es auch nicht schreiben“, sagt Feldmann. Auch Werturteile - worüber auch immer - sollten stets einen Sachbezug aufweisen. Was Beleidigungen und andere Rechtsverletzungen angeht, sollte ohnehin der gesunde Menschenverstand den Ausschlag geben. Feldmann rät: „Seien Sie kein Widerling.“