Streit von „FAZ“ mit Online-Buchhandel geht zurück ans Landgericht
München (dpa) - Der Streit zwischen der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und dem online-Händler buch.de um die Verwertung von Buchrezensionen geht weiter.
Das Oberlandesgericht München verwies den Fall zur umfassenden Prüfung zurück ans Münchner Landgericht.
Dieses hatte der Klage des Verlags weitgehend stattgegeben. Demnach musste der Online-Händler die Vervielfältigung von Auszügen aus Buchbesprechungen der Zeitungen des Verlags unterlassen und Auskunft über deren Umfang geben. Schadenersatz könne geltend gemacht werden. Nach Ansicht des Landgerichts waren die verbreiteten Texte schutzfähig nach dem Urheberrecht.
Das Oberlandesgericht bemängelte nun, die Vorinstanz habe angesichts von 50 Auszügen aus Rezensionen „vor der Fülle resigniert“ und nur einzelne Beispiele heraus gegriffen.
Für eine „saubere“ Entscheidung müsse aber jeder einzelne Text auf seine „geistige Schöpfungshöhe“, also seine Qualität als eigenständiges Sprachwerk im Sinne des Urheberrechts geprüft werden, sagte der Vorsitzende am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung.