Taxi Deutschland begrüßt Berliner Urteil gegen Uber

Berlin (dpa) - Die Taxi-Genossenschaft Taxi Deutschland hat das jüngste Urteil des Landgerichts Berlin gegen den umstrittenen Fahrdienst-Vermittler Uber begrüßt. Es bekräftige, „dass sich Uber nicht an das Personenbeförderungsgesetz hält und halten will“, erklärte der Vorsitzende Dieter Schlenker am Mittwoch.

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Das Landgericht hatte laut einer Mitteilung von Dienstag dem Unternehmen in der Hauptstadt untersagt, mit dem Dienst UberBlack Fahrgäste über das Internet an Fahrer mit Mietwagen zu vermitteln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zudem untersagte das Gericht Uber, Mietwagenunternehmer per Mail, SMS oder Telefon dazu zu veranlassen, sich ohne konkreten Auftrag außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten. Eine Stellungnahme von Uber lag zunächst nicht vor.

Ein Berliner Taxifahrer war in Berlin vor Gericht gezogen. Er hält das Uber-Geschäftsmodell mit Mietwagen für wettbewerbswidrig. Bei größeren Veranstaltungen sorge Uber dafür, dass die Fahrer sich in deren Nähe aufhielten, so der Vorwurf.

Das sei ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Demnach müssen Fahrdienste mit Chauffeur nach ihren Fahrtaufträgen jeweils wieder an ihren Firmensitz zurückkehren. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten auch konkurrierende Anbieter wie etwa Blacklane davon betroffen sein.

„Die Entscheidung des Gerichts hat jedoch keinen Einfluss auf unseren Rechtsstreit, bei dem wir gegen UberPop klagen. Hier ist die Rechtsverletzung durch Uber noch deutlich gravierender“, sagte Schenker.

Neben dem Limo-Service UberBlack vermittelt das kalifornische Unternehmen auch Fahrgäste an private Fahrer (UberPop). Dieser Dienst ist schon weltweit in die Schlagzeilen geraten. Der Taxi-Branche ist das Angebot seit längerem ein Dorn im Auge. Der Vorwurf ist, dass sich Uber damit wettbewerbswidrig verhält, da sich die Fahrer nicht an Regeln des Personenbeförderungsgesetzes halten.