Telefonieren im EU-Ausland ist ab Juli günstiger
Berlin (dpa/tmn) - Auch im Urlaub ist das Smartphone oft dabei. Den Trip ins europäische Ausland können Urlauber dank regulierter Preise weitgehend sorgenfrei antreten - wieder sinken die Obergrenzen.
Außerhalb der EU ist aber weiter Achtsamkeit angesagt.
Für Handygespräche in EU-Ländern gelten ab 1. Juli neue Preisobergrenzen. Laut einer EU-Verordnung dürfen Telefonate im EU-Ausland künftig höchstens 29 statt bisher 35 Cent pro Minute ohne Mehrwertsteuer kosten. Inklusive der Steuer zahlen deutsche Kunden damit maximal rund 35 Cent pro Minute (statt rund 42 Cent). Darauf weist das Bundesverbraucherministerium hin.
Wer im EU-Ausland angerufen wird, zahlt ab Juli nur noch höchstens 8 statt 11 Cent (inklusive Mehrwertsteuer rund 10 Cent statt 13 Cent) bei sekundengenauer Abrechnung. Bei abgehenden Telefonaten muss dagegen erst nach einer halben Minute sekundengenau abgerechnet werden. Eine SMS kostet in Zukunft maximal 9 statt 11 Cent (knapp 11 Cent statt rund 13 Cent mit Mehrwertsteuer) - für eine kurze Nachricht an Freunde oder Bekannte daheim also der günstigste Weg.
Erstmals gibt es eine Preisgrenze für das Herunterladen von Daten: Ab Juli darf in EU-Ländern ein übertragenes Megabyte (MB) Daten nur noch höchstens 70 Cent (rund 83 Cent inklusive Mehrwertsteuer) kosten. Abgerechnet werden muss in Ein-Kilobyte-Schritten. Ein sogenannter Kostenairbag verhindert horrende Handyrechnungen. Voreingestellt ist eine Kostengrenze für Daten-Roaming, die bei 50 Euro im Monat (knapp 60 Euro inklusive Steuer) liegt. Danach wird die Verbindung gekappt, wenn der Kunde gegenüber seinem Anbieter nicht ausdrücklich erklärt, weiter Datenroaming nutzen zu wollen oder zuvor ein höheres Limit abgesprochen hat.
Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die Roaming-Verordnung nur in EU-Mitgliedsstaaten gilt. In Ländern wie der Schweiz oder der Türkei könnten deutlich höhere Kosten auf Reisende zukommen. Deshalb sollten Urlauber vor ihrer Abfahrt einen Blick in die Preislisten ihres Anbieters werfen. Die Verordnung sehe aber auch eine Preisinformationspflicht für das außereuropäische Ausland vor: Bei Grenzübertritt soll man eine SMS bekommen, die über die Kosten für mobiles Telefonieren und Surfen informiert.
Neben dem sogenannten EU-Tarif dürfen Provider auch eigene Roaming-Tarife, Tagesflatrates oder Pakete fürs Telefonieren und Surfen im Ausland anbieten. Mit solchen alternativen Tarifen, die für Gespräche oft eine Verbindungsgebühr beinhalten und sich deshalb oft eher für längere Gespräche eignen, sind sie dann nicht an die Preisobergrenzen gebunden.
Vor der Reise sollte man beim Provider den eingestellten Tarif abfragen, rät die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz. Der Anbieter muss den Tarif jederzeit kostenlos ändern - binnen eines Arbeitstags nach Eingang des Auftrags. Auch die Frage nach einem Kooperationspartner des heimischen Anbieters im Urlaubsland kann sich lohnen. Wird das Partnernetz am Handy manuell eingestellt, sind die Gebühren mitunter günstiger.
Da die Surfflatrate, die man vielleicht zu Hause in Deutschland nutzt, in aller Regel nicht im Ausland gilt, sollte das Datenroaming in den Smartphone-Einstellungen sicherheitshalber deaktiviert werden, raten die Verbraucherschützer. Für den Fall, dass man einen Auslandstarif oder ein Auslandspaket mit Datennutzung gebucht hat, kann man das Datenroaming aktiviert lassen - sollte sich aber darüber informieren, was passiert, wenn das gebuchte Datenvolumen überschritten wird.
Grundsätzlich bieten sich als kostengünstige Surfalternativen die Nutzung von WLAN-Hotspots oder der Besuch eines Internetcafé an. Per Internettelefonie (VoIP) lassen sich auch mit Smartphone oder Notebook günstige Telefongespräche führen.
Als Alternative für Langzeiturlauber kann nach Angaben des IT-Branchenverbandes Bitkom auch der Kauf einer ausländischen Prepaid-SIM-Karte infrage kommen. Eine weitere - wenn auch weniger komfortable - Möglichkeit, im Ausland zu telefonieren, sind Calling Cards, deren Guthaben zum Beispiel in Telefonzellen vertelefoniert werden kann.
Wer in Länder außerhalb der EU verreist, sollte auf jeden Fall seine Mailbox abschalten. Denn dort kann die Kostenfalle der doppelten Umleitung nach wie vor zuschnappen: Man zahlt zum einen für die Weiterleitung des Gesprächs ins Urlaubsland und dann noch einmal für die Rückleitung auf die deutsche Mailbox.