„Finanztest“ Telefonverträge: Vor Abschluss auf Infoblatt achten
Berlin (dpa/tmn) - Alle wichtigen Punkte eines Telefonvertrags auf einen Blick? Ohne Kleingedrucktes in Hellgrau auf Weiß? Ab dem 1. Juni soll genau das möglich sein.
Nach den neuen Regeln müssen Anbieter wichtige Rahmendaten zu ihrem Festnetz- oder Mobilfunkvertrag auf einem Formblatt auflisten - dem Produktinformationsblatt. Darauf weist die „Finanztest“ hin (Ausgabe 6/2017).
Dazu gehören Angaben wie Vertragslaufzeit, Tarif-Optionen und - ganz wichtig - Informationen zu Kündigungsfristen. Auch Angaben zur maximalen Datenübertragungsgeschwindigkeit sind aufgelistet. Und zwar über Download und Upload von Daten. Gibt es ein monatliches Datenvolumen, muss auch die Geschwindigkeit nach Erreichen der Drosselungsgrenze angegeben sein, ebenso wie Dienste, deren Datenverbrauch nicht vom Monatsvolumen abgezogen wird.
Möglich macht das die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich. Dieses Regelwerk wurde 2016 vom Bundestag beschlossen und tritt am 1. Juni in Kraft. Die Verordnung soll es Verbrauchern erleichtern, unterschiedliche Verträge zu vergleichen und einfacher zu kündigen. Bislang schreiben Mobilfunkanbieter wichtige Details ihrer Tarife gern ins Kleingedruckte, wo man sie sich erst mühsam zusammensuchen muss.
Bestandskunden profitieren von der neuen Verpflichtung für Mobilfunkanbieter erst später. Ab Dezember 2017 müssen auch in laufenden Verträgen in der Monatsrechnung die Kündigungsfristen aufgeführt werden.