Uber stellt in Frankfurt und München auf Mitfahr-Tarif um
Berlin (dpa) - Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler Uber hat seinen Service UberPop nun auch in Frankfurt und München auf den Mitfahrtarif von 35 Cent pro Kilometer umgestellt.
Damit will das US-Unternehmen drohenden rechtlichen Schwierigkeiten aus dem Weg gehen. Auslöser sei, dass der Verband Taxi Deutschland die Sicherheitsleistung von 400 000 Euro für die Vollstreckung eines vom Frankfurter Landgericht gefällten Urteils gegen UberPop hinterlegt habe, teilte das Unternehmen in einem Blogeintrag mit.
Das Landgericht Frankfurt hatte UberPop am 18. März für wettbewerbswidrig erklärt, da den Privatfahrern die Lizenz zur Personenbeförderung fehle.
Damit das noch nicht rechtskräftige Urteil umgehend vollstreckt werden kann, musste die Klägerin Taxi Deutschland eine hohe Sicherheitssumme beim Gericht hinterlegen. Das ist nun erfolgt. Damit drohe Uber ab sofort ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro pro Zuwiderhandlung, teilte Taxi Deutschland am Mittwoch mit.
Mit einer Umwandlung zum Mitfahr-Dienst, bei dem nur die Fahrtkosten erstattet werden, kann UberPop jedoch weiterfahren, da dafür kein Personenbeförderungsschein nötig ist. „Wenn Uber laut Medienberichten den Weg in die Legalität suchte, würde uns das freuen“, sagte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. „Ein legales Geschäftsmodell hat Uber in Deutschland bisher noch nicht vorgelegt.“
Uber räumte in dem Blogeintrag ein, dass mit dem Wechsel zu einem reinen Mitfahrdienst das Angebot zwar für Nutzer interessant, für Fahrer aber deutlich unattraktiver werden dürfte. Es werde in den nächsten Wochen voraussichtlich schwerer werden, einen Uber Pop-Fahrer zu bestellen.
Der Limousinen-Service UberBlack und die Taxi-Plattform UberTaxi seien von dem Urteil nicht betroffen, betonte Uber. Unterdessen war Uber mit einer Beschwerde vor die EU-Kommission gezogen. Das Verbot verstoße gegen europäisches Recht, so der Vorwurf.
Das landesweite Verbot von Uber Pop in Deutschland war von den Taxi-Verbänden dagegen einhellig positiv aufgenommen worden. Sie beklagen seit langem radikale Wettbewerbsverzerrungen durch das Geschäftsmodell von Uber. Taxifahrer müssen sich eine Reihe strikter Untersuchungen und Prüfungen stellen und vor allem einen Schein für das Recht zur Personenbeförderung erwerben.
Es gehe dabei gar nicht nur um den Personenbeförderungsschein, den UberPop-Fahrer nicht vorweisen könnten, so Schlenker. Damit allein sei keine sichere Personenbeförderung im Sinne der Verbraucherschutzgesetze gewährleistet. Die Prüfungen für Fahrer, Unternehmer und Fahrzeuge seien sehr umfangreich. „Ob Uber-Fahrer auch gesetzeskonforme Personenverkehrsunternehmer werden, bleibt abzuwarten“, so Schlenker.