Üble Nachrede im Internet ist strafbar
Berlin (dpa/tmn) - Wer im Internet falsche Behauptungen oder wilde Spekulationen über andere verbreitet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das gilt erst recht, wenn Vorverurteilungen wie im Fall des Mädchenmords in Emden in einem Aufruf zur Lynchjustiz gipfeln.
„Wer zu einer Straftat auffordert, begeht selbst eine Straftat“, erklärt der Berliner Rechtsanwalt Nikolai Venn, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im Fall des Mädchenmords in Emden wird gegen einen Mann wegen öffentlichen Aufrufens zu einer Straftat ermittelt, weil er im Internet zu Gewalt gegen den ersten Verdächtigen - der mittlerweile entlastet wurde - aufgerufen hatte.
Internetnutzer machen sich in solchen Fällen nicht erst mit dem Ruf nach Lynchjustiz strafbar, warnt Venn: „Wenn ich eine individualisierbare Person in Zusammenhang mit einer Straftat bringe, handelt es sich um üble Nachrede. Wenn ich dabei sogar sicher weiß, dass meine Behauptung nicht stimmt, spricht man von Verleumdung.“ Dabei muss es nicht einmal der Vorwurf einer Straftat sein - andere ehrenrührige Behauptungen wie „Mein Kollege ist faul und kommt immer zu spät zur Arbeit“ reichen dafür schon aus.
Beleidigungen sind dagegen keine Tatsachenbehauptungen, sondern Werturteile, meistens im Zusammenhang mit Schimpfwörtern. Strafbar sind sie allerdings auch. Und auch ohne Straftat droht für negative Beiträge über andere Menschen immer rechtlicher Ärger. „Derjenige kann mich bei einer Verletzung seiner Persönlichkeitsrecht noch immer zivilrechtlich verklagen“, sagt Venn.
Soziale Online-Netzwerke haben für solche Fälle Regeln. Der größte Anbieter Facebook verbietet seinen Nutzern zum Beispiel nicht nur Gewaltandrohungen, sondern auch Aufforderungen und Verabredungen zu Gewalt, Mobbing und Hassreden. Wer dagegen verstößt, kann zum Beispiel sein Konto bei dem Netzwerk verlieren. Nutzer können Facebook mit dem Button „Missbrauch melden“ auf Verstöße anderer Nutzer aufmerksam machen.