Umstrittenes WLAN-Gesetz erneut in der Kritik
Berlin (dpa) - Die Stiftung Digitale Gesellschaft und andere Sachverständige bekräftigen ihre Kritik an dem von der Bundesregierung geplanten WLAN-Gesetz. Auch der Deutsche Anwaltverein DAV kritisierte, der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, die Verbreitung öffentlicher WLAN-Zugänge zu fördern.
„Ganz im Gegenteil: Er verschärft die Haftung und führt zu zusätzlichen juristischen Unsicherheiten“, heißt es in einem Beitrag des DAV. Die Novelle der Regierungskoalition war am Mittwoch erneut Thema bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag.
Nach Angaben des Internet-Verbands eco kommen in Deutschland nicht einmal zwei WLAN-Hotspots auf 10 000 Einwohner. In den USA sind es gut fünf, in Großbritannien über 28 und in Südkorea mehr als 37. Mit der Novelle des Telemediengesetzes will die Regierung eine bessere Rechtsgrundlage für die Verbreitung der offenen Hotspots liefern. Der Entwurf stoße jedoch auf erhebliche Vorbehalte, weil er die Verbreitung von WLAN-Hotspots kaum fördere, sagte Gerald Spindler, Professor an der Georg-August-Universität Göttingen.
Bei den befürchteten Rechtsunsicherheiten für gewerbliche, nichtkommerzielle und private „Nebenbei-Provider“ geht es vor allem um die sogenannte Störerhaftung. Für einen privaten Anbieter kann diese bedeuten, dass er dafür haftbar gemacht werden kann, wenn ein fremder Nutzer auch ohne sein Wissen rechtlich zweifelhafte Inhalte über seinen Zugang verbreitet.
In der vorliegenden Novelle soll sie generell zwar nur gelten, wenn bestimmte Sicherungsmaßnahmen nicht erfüllt sind. Die Bedingungen werfen aber selbst viele Fragen auf, wie es heißt, und seien in vielen Fällen völlig unrealistisch.