Verbraucherschützer mahnen Telekom wegen LTE-Drosselung ab
Berlin (dpa) - Nach dem Gerichtserfolg gegen die Tempo-Bremse im Festnetz-Internet der Deutschen Telekom nehmen Verbraucherschützer auch die Drosselung bei „Flatrate“-Mobilfunktarifen ins Visier, die als DSL-Ersatz dienen.
Die Verbraucherzentrale Sachsen mahnte die Telekom ab, weil der Tarif „Call & Surf Comfort via Funk“ die Kunden unangemessen benachteilige.
Der abgemahnte Tarif mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 MBit pro Sekunde im LTE-Netz wird als Alternative für Festnetz-Internet vermarktet. Es geht um Gegenden, in denen DSL nicht verfügbar oder zu langsam ist. Als Internet-Tarif wird bisher „Internet Flat“ angegeben. Die Telekom kündigte am Mittwoch an, dass diese Bezeichnung gestrichen werde: „Wo Flatrate drauf steht, soll auch Flatrate drin sein. Wir werden beim Tarif Call & Surf via Funk deshalb nicht mehr von einer Flatrate sprechen.“ Das sei der nächste Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz, „der längst nicht abgeschlossen ist“. Die Telekom sei mit der Verbraucherzentrale Sachsen im Gespräch.
Die Verbraucherschützer kritisierten, dass in dem Tarif ab 10 bis 30 Gigabyte Datenvolumen das Tempo gedrosselt wird. „Verbraucher, die einen solchen Tarif bei der Telekom gebucht haben, können damit ihre vertraglichen Rechte, nämlich schnelles Internet zu nutzen, nicht mehr sinnvoll ausüben“, hieß es in der Mitteilung von Mittwoch.
Die Netzbetreiber hatte beim Ausbau von Netzen des superschnellen LTE-Datenfunks die Auflage bekommen, damit zunächst die „weißen Flecken“ ohne schnelle Internet-Anbindung zu schließen. Damit treten diese Leitungen dort als DSL-Ersatz auf. Das Kölner Landgericht hatte der Telekom im Oktober in erster Instanz untersagt, eine Tempo-Bremse in Flatrate-Tarifen im Festnetz-Internet einzuführen. Der Kunde rechne bei Internetzugängen über Festnetz nicht mit Einschränkungen, hieß es damals zur Begründung. Die Telekom verzichtete diese Woche auf den Begriff „Flatrate“ bei Festnetz-Tarifen mit Tempo-Drosselung.