Verlag bringt gegen Assanges Willen Biografie heraus
London (dpa) - Gegen den Willen von Julian Assange hat ein schottischer Verlag eine Autobiografie des Wikileaks-Gründers herausgebracht. Obwohl er sich für mehr als 50 Stunden habe interviewen lassen sowie vertragliche Verpflichtungen hatte, habe Assange die Veröffentlichung verhindern wollen.
Dies teilte der Verlag Canongate Books am Donnerstag mit. Da er jedoch die Vorauszahlung bereits benutzt habe, um Rechnungen aus seinem Gerichtsprozess zu zahlen, habe man sich entschlossen, das Buch ohne Autorisierung herauszubringen. Einem Bericht des Senders BBC zufolge wird Assange dem Verlag vor, den Vertrag gebrochen zu haben. Canongate profitiere von einem falschen, nicht überarbeitetem Entwurf. Das weist der Verlag zurück.
In dem Schriftstück mit dem Titel „Julian Assange: The Unauthorised Autobiography“ berichtet Assange unter anderem über Warnungen aus Geheimdienstkreisen, dass die USA mit „illegalen“ Mitteln einen Plot gegen ihn planten. Das geht aus Auszügen hervor, die am Donnerstag in der britischen Zeitung „The Independent“ veröffentlicht wurden. Das Buch soll dort in den kommenden Tagen als Serie erscheinen.
Der Darstellung des Verlages zufolge hat sich Assange Sorgen um die Veröffentlichung gemacht, nachdem er seine Geschichte einem Ghostwriter erzählt hatte. Assange soll gesagt haben: „Alle Memoiren sind Prostitution.“
Assange steht seit Dezember 2010 in Großbritannien unter Hausarrest und wartet auf eine Entscheidung in einem Auslieferungsverfahren nach Schweden. Dort werden ihm Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von zwei Frauen vorgeworfen.
In der unautorisierten Autobiografie betont Assange erneut, dass der Sex mit zwei Frauen einvernehmlich gewesen sei. „Ich mag auf eine Art ein chauvinistisches Schwein sein, aber ich bin kein Vergewaltiger“, heißt es in dem Abdruck. Es handle sich entweder um ein „schreckliches Missverständnis“ oder eine Falle. Einer seiner Geheimdienstkontakte habe ihn gewarnt, in den USA werde diskutiert, ob man ihm „Vorwürfe unmoralischer Art“ unterjubeln solle, etwa im Zusammenhang mit Drogen oder Kinderpornografie.