Verleger von EU-Verfahren gegen Google ermutigt
Berlin (dpa) - Die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger in Deutschland haben die Einleitung eines EU-Verfahrens gegen das Internet-Unternehmen Google als wichtiges Signal begrüßt.
„Wir werten die Entscheidung in Brüssel als Ermutigung und als klares Zeichen dafür, dass die erhobenen Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Der Präsident des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Hubert Burda, erklärte: „Google sollte jetzt schnell auf einen Kooperationskurs einschwenken.“
Der BDZV habe das Bundeskartellamt Anfang des Jahres über eigene Bedenken zu Google-Angeboten informiert, sagte Wolff. „Im Grunde decken sich die Vorwürfe zumindest teilweise.“ Neben Fragen zur Ermittlung der Suchergebnisse geht es den Zeitungsverlegern vor allem um das Urheberrecht. „Der Stein ist jetzt ins Rollen gekommen und nimmt mit Sicherheit Fahrt auf“, sagte der Verbandsgeschäftsführer. „Es geht nicht gegen Google, es geht um einen fairen Wettbewerb und eine faire Behandlung der Anbieter von Inhalten.“
In einer Erklärung der Zeitschriftenverleger appellierte der Verband an Google, „Suche und Abrechnung im Netz fair zu gestalten und die Prinzipien von Fair Search und Fair Share einzulösen.“ Faire Spielregeln seien eine wichtige Voraussetzung für die Geschäftsmodelle der Verleger im Internet.
Die EU-Kommission prüft, ob Google, bei der Online-Suche Ergebnisse manipuliert und Konkurrenten benachteiligt hat. Die Brüsseler Wettbewerbshüter haben deshalb ein Missbrauchsverfahren eingeleitet - falls sich die Vorwürfe erhärten, droht dem Konzern ein hohes Bußgeld. Der EU-Kommission liegen vier Beschwerden von Google-Konkurrenten vor, die sich benachteiligt sehen. So wurden Anfang Februar die britische Preisvergleichs-Website Foundem, die Justizsuchmaschine ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao vorstellig. Ciao hatte zuvor auch beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht.