Google bekommt Ärger mit der EU-Kommission

Brüssel (dpa) - Google hat Ärger mit Brüssel: Europas Wettbewerbshüter nehmen die Marktmacht der führenden Internet-Suchmaschine unter die Lupe. Sie sehen Hinweise darauf, dass der IT-Riese seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat.

Das könnte teuer werden.

Die EU-Kommission prüft, ob Google bei der Online-Suche Ergebnisse manipuliert und Konkurrenten benachteiligt hat. Die Wettbewerbshüter der Europäischen Union haben deshalb ein Missbrauchsverfahren eingeleitet - falls sich die Vorwürfe erhärten, droht dem Konzern ein hohes Bußgeld, teilte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel mit. Google konterte, man durchsuche das Web im Interesse von Nutzern und nicht von Websites. Deswegen werde es immer unzufriedene Seiten-Betreiber geben.

Die EU-Wettbewerbshüter berichteten, es gebe Hinweise darauf, dass der Suchmaschinenbetreiber - womöglich vorsätzlich - bei Produktanfragen die Seiten anderer Suchdienste bei den Ergebnissen zu weit unten angezeigt habe. Stattdessen habe Google eigene Dienste wie Preisvergleiche an prominenter Stelle unter den Suchergebnissen platziert. Der IT-Riese habe zudem möglicherweise die Preise für Textanzeigen hochgetrieben.

Die EU-Kommission hat darüber zu befinden, ob Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Weltweit liegt der Konzern ganz vorne und hat rund 85 Prozent Marktanteil bei Suchanfragen, in Deutschland und Europa sogar mehr als 90 Prozent.

Die Kommission betonte ausdrücklich, dass Google derzeit noch keine Verstöße gegen das europäische Wettbewerbsrecht nachgewiesen werden könnten. Der Fall habe aber nun Vorrang. „Eine Frist für das Verfahren gibt es nicht, es wird aber mindestens einige Monate dauern“, sagte eine Sprecherin von EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Insgesamt liegen der EU-Kommission vier Beschwerden von Google- Konkurrenten vor, die sich benachteiligt sehen. So wurden Anfang Februar die britische Preisvergleichs-Website Foundem, die Justizsuchmaschine ejustice.fr und das zu Microsoft gehörende deutsche Verbraucherportal Ciao vorstellig. Ciao hatte zuvor auch beim Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht. In Deutschland, Frankreich und Italien prüfen Wettbewerbshüter bereits solche Google- Fälle, hieß es in Brüssel.

Google betonte, man werde eng mit der Kommission zusammenarbeiten, um ihre Fragen zu beantworten. Zugleich argumentierte der Konzern, sein Erfolg versetze Konkurrenten in Unruhe. Google sah davon ab, die Vorwürfe direkt zurückzuweisen, sondern zog es vor, die Grundsätze für das Ranking der Suchtreffer zu erläutern. „Unser Ziel Nummer eins ist es, die Anfragen der Nutzer korrekt und schnell zu beantworten“, hieß es da unter anderem. Außerdem stufe Google nie bezahlte Inhalte höher, die Werbung sei klar abgetrennt.

Im Februar hatte Google solche Vorwürfe zurückgewiesen. Das Unternehmen betont, dass sein komplexes PageRank-Verfahren zur Gewichtung der Suchergebnisse sich nach der Attraktivität der Inhalte für die Menschen richte. „Das Wichtigste ist, dass wir unsere Nutzer zufriedenstellen“, hieß es am Dienstag. Google versuche auch, so transparent wie möglich zu sein - dafür gebe es aber Grenzen, damit niemand das System austricksen könne.

Der Vorwurf betrifft drei Punkte: Erstens geht es um die Platzierung von Suchergebnissen der Konkurrenz. Zweitens werfen die Wettbewerber Google vor, die Preise für sogenannte Textanzeigen in die Höhe getrieben zu haben. Das sind die Werbeanzeigen, die Google neben Suchergebnissen in Kurztexten anzeigt. Drittens prüfen die Brüsseler Wettbewerbshüter, ob Google Werbepartner daran hinderte, auf ihren Webseiten Werbung von Konkurrenten zu schalten.

Nach EU-Wettbewerbsregeln dürfen Unternehmen, die einen großen Teil des Marktes kontrollieren, diese Position nicht zum Schaden von Verbrauchern und Konkurrenten ausnutzen. Die EU-Kommission hat bereits mehrfach hart gegen IT-Konzerne durchgegriffen. Großes Aufsehen erregten die Ermittlungen gegen Microsoft, dem die EU- Kommission Geldbußen von insgesamt 1,7 Milliarden Euro aufbrummte. Microsoft wurde unter anderem verpflichtet, in seinem Betriebssystem Windows künftig neben dem Internet-Explorer auch Konkurrenz-Browser anzubieten.

Die Zeitungsverleger in Deutschland begrüßten die Einleitung des Verfahrens als wichtiges Signal. „Wir werten die Entscheidung in Brüssel als Ermutigung und als klares Zeichen dafür, dass die erhobenen Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen sind“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, der Nachrichtenagentur dpa. Der Verband habe das Bundeskartellamt Anfang des Jahres über eigene Bedenken zu Google-Angeboten informiert, sagte Wolff.