Verlinkungen auf andere Seiten sorgfältig prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Links sind nicht Schall und Rauch: Wer als Webseitenbetreiber nahelegt, dass er sich mit verlinkten Inhalten identifiziert, muss unter Umständen für diese haften. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor (Az.: 6 U 49/13).

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Der Link auf eine Startseite genüge aber im Allgemeinen noch nicht, um anzunehmen, dass sich der Linksetzer einen eventuell problematischen Inhalt auf Unterseiten des fremden Internetauftritts zu eigen macht. Auf das Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

In dem Fall warb ein Arzt mit alternativmedizinischem Angebot auf seiner Webseite für eine spezielle Form der Akupunktur in seiner Praxis - und verlinkte für weiterführende Informationen zur Startseite eines Forschungsverbandes, der sich mit der Akupunktur-Methode beschäftigt. Ein Verein zur Wahrung gewerblicher Interessen klagte daraufhin gegen den Arzt mit der Begründung, dass die verlinkte Internetpräsenz Unterseiten enthalte, die zweifelhafte Aussagen zu Anwendungsgebiet und Wirkung der Akupunkturmethode mache.

In zweiter Instanz wurde die Klage abgewiesen: Die Richter glaubten nicht, dass der Arzt böswillig in der Absicht handelte, Verbraucher durch die umstrittenen Aussagen auf der verlinkten Seite in die Irre zu führen. Das gelte insbesondere, weil er die Wirkung der Methode mit Ergebnissen aus anderen Forschungsberichten habe belegen können, und weil der Link mit entsprechender Ankündigung nur auf die Startseite des Forschungsverbandes führte. Zudem habe der Arzt den Link sofort nach der erstinstanzlichen Abmahnung entfernt.