Viele Onlinehändler verlangen Gebühr für Rechnungskauf

Düsseldorf (dpa/tmn) - Zwei Euro, neun Euro oder sogar noch mehr: Viele Onlinehändler verlangen fürs Bezahlen per Rechnung saftige Extragebühren. Für Kunden lohnt sich daher genaues Hinsehen, auch auf die Zahlungsfristen und andere Feinheiten.

Wer im Internet per Rechnung bezahlt, ist zwar gut vor Betrügern geschützt. Viele Händler verlangen für diese Zahlungsweise aber eine Gebühr. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen nach einer Stichprobe bei 100 Onlineshops hin. Gut ein Drittel von ihnen lässt sich den Rechnungskauf bezahlen. Üblich sind dabei Summen von zwei bis drei Euro, manche Händler nehmen aber auch bis zu neun Euro. Anderswo hängt die Höhe der Gebühr vom Wert der gekauften Ware ab. Vor allem bei teuren Bestellungen werden dann schnell zweistellige Beträge fällig.

Hinzu kommen weitere Schikanen für Rechnungskäufer: So bieten einige Händler die Möglichkeit erst an, wenn der Kunde schon einmal ohne Probleme bei Lieferung und Bezahlung etwas bestellt hat. Andere begrenzen für Neukunden den maximalen Warenwert beim Rechnungskauf, wieder andere tun das sogar bei Stammkunden: Mehr als 150 oder 250 Euro dürfen per Rechnung gekaufte Waren dann nicht kosten.

Zahlen müssen Kunden beim Rechnungskauf in der Regel innerhalb von 14 Tagen: 40 der 100 geprüften Händler setzten diese Frist. Weitere 30 sind noch großzügiger und geben Verbrauchern sogar einen Monat Zeit. Die restlichen Kandidaten wollten spätestens nach zehn Tagen Geld auf dem Konto sehen. Für Kunden lohnt es sich aber ohnehin, schnell zu zahlen, raten die Verbraucherschützer: Wer nach einem Rechnungskauf von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss ab einem Warenwert von 40 Euro die Versandkosten selbst bezahlen - bei anderen Zahlungsmethoden kommt dafür der Händler auf. Ist das Geld aber bereits beim Verkäufer eingetroffen, gibt es diesen Nachteil nicht.

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