Vor Gericht: Mit Abofallen Millionen ergaunert

Hamburg (dpa) - Mit Abofallen im Internet sollen mehrere Personen fast 70 000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die acht Beschuldigten - sieben Männer und eine Frau - wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.

Von Ende Oktober an müssen sie sich vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verantworten, wie Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers der Nachrichtenagentur dpa sagte. „Uns ist es erstmals gelungen, die komplizierten Strukturen hinter diesen Abofallen aufzuhellen.“

Die Angeklagten - sie sind zwischen 24 und 36 Jahre alt - kommen aus Hamburg und Düsseldorf sowie aus Lüneburg und Umgebung. Einer der beiden mutmaßlichen Haupttäter sitzt in Untersuchungshaft, der andere hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, von Juli 2007 bis Februar 2010 mit diversen Scheinfirmen Download-Portale für kostenlose Software genutzt zu haben, um mehrere hunderttausend Menschen auf ihre eigenen Internetangebote zu lenken. „Hierzu nutzten sie ausgefeilte Techniken, um die Geschädigten, die nach einer kostenlosen Downloadmöglichkeit etwa für das Programm "Adobe Reader" suchten, auf von ihnen zuvor präparierte Webseiten zu leiten“, erklärte Möllers.

Auf den Anmeldeseiten mussten die Nutzer ihre persönlichen Daten eingeben. Hier gab es laut Anklage keinerlei Hinweise darauf, dass der spätere Download etwas kostet. Nach der Registrierung wurde dann eine Bestätigungs-E-Mail über einen zwölfmonatigen Abo-Vertrag verschickt - eine Kostenfalle. In dieser Mail wiederum wurde aber auf eine Webseite verlinkt, auf der sich die Kunden angeblich angemeldet hatten, und auf der die Kosten tatsächlich standen. „Damit wurden die Geschädigten getäuscht“, sagte Möllers.

Wenn die Nutzer nicht zahlten, schickten die Beschuldigten Mahnschreiben. „Um die Zahlungsquote zu erhöhen, beauftragten die Beschuldigten einen Hamburger Rechtsanwalt, der die unberechtigten Forderungen dann mit anwaltlichen Zahlungsaufforderungen eintrieb.“ Auf den Konten der Angeklagten haben die Ermittler bisher 1,3 Millionen Euro beschlagnahmt. Der Prozess soll am 31. Oktober beginnen. Bisher sind 20 Termine bis Ende Januar 2012 angesetzt.

Die Bundesregierung hat im August einen Gesetzesentwurf gegen Kostenfallen im Internet beschlossen. Diese Regelung soll Internet-Anbieter verpflichten, ihre Nutzer mit einem deutlichen Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Erst nach einem Mausklick auf eine entsprechende Schaltfläche („Button“) mit der Bestätigung der Zahlungsinformation gehen die Verbraucher eine Zahlungsverpflichtung ein.