Vorratsdatenspeicherung: seit Jahren ein Zankapfel

Berlin (dpa) - Telekommunikationsunternehmen in Europa sollen bestimmte Daten von Bürgern auf Vorrat speichern - für den Fall, dass Terrorfahnder oder Polizei sie später einmal brauchen. Basis dafür ist eine EU-Richtlinie (2006/24/EG).

Sie verpflichtet die Mitglieder, dafür zu sorgen, dass Telekom-Unternehmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten von Privatleuten über Telefonate und E-Mails festhalten. Gesprächsinhalte sind nicht betroffen.

In Deutschland ist die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich noch nicht geregelt. Zwar trat im Januar 2008 ein Gesetz in Kraft, das die Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon oder Internet für sechs Monate vorsah. Im März 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung allerdings für verfassungswidrig - bis dahin gesammelte Daten mussten gelöscht werden. Die EU-Richtlinie selbst stellten die Richter nicht infrage, sie sprachen sich für eine Neufassung des deutschen Gesetzes aus.

In der schwarz-gelben Koalition (2009-2013) sperrte sich die FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung - allen voran die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Vehement plädierte sie dafür, vor einer Wiedereinführung die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu der zugrundeliegenden EU-Richtlinie abzuwarten.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es nun: „Wir werden die EU-Richtlinie (...) umsetzen. (...) Dabei soll ein Zugriff auf die gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten und nach Genehmigung durch einen Richter sowie zur Abwehr akuter Gefahren für Leib und Leben erfolgen. Die Speicherung der deutschen Telekommunikationsverbindungsdaten, die abgerufen und genutzt werden sollen, haben die Telekommunikationsunternehmen auf Servern in Deutschland vorzunehmen. Auf EU-Ebene werden wir auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate hinwirken.“