Weg für neue Musikdienste in Deutschland geebnet
Berlin (dpa) - Musik-Dienste wie Spotify haben im Ausland viele Fans - deutschen Internetnutzern bleibt das Angebot dagegen verwehrt. Schuld daran sind die komplizierten Vergütungsregeln für Streaming-Dienste.
Nun hat sich die Branche mit der Gema geeinigt.
Der Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft haben eine Vereinbarung geschlossen, die unter anderem die Lizenzierung von Musikstücken für Streaming-Portale wie Simfy oder Spotify regelt. Das teilten Bitkom und die Verwertungsgesellschaft am Donnerstag in Berlin mit. Der Vertrag gelte rückwirkend zum 1. Januar 2002. Er legt zudem die Vergütung bei Musik-Downloads auf eine Summe von 6 bis 9 Cent pro Musikstück fest. Für Videoportale wie YouTube gilt die Einigung allerdings nicht - darüber werde weiter verhandelt.
Unternehmen, die übers Internet Musik-Abos anbieten, müssen laut Bitkom pro Nutzer und Monat zwischen 75 Cent und 1,25 Euro zahlen, Verbandsmitglieder bekommen Rabatt. „Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor“, erklärte Bitkom-Vizepräsident Volker Smid. „Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können.“ Etliche im Ausland erfolgreiche Streaming-Dienste, darunter der schwedische Anbieter Spotify, sind bislang nicht in Deutschland verfügbar, weil mangels einer Vereinbarung mit der Gema die Kosten nicht kalkulierbar waren.
Die Branche reagierte positiv auf die Vereinbarung. „Es ist auf jeden Fall so, dass wir diese Einigung sehr begrüßen“, sagte Simfy-Mitgründer Christoph Lange der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. Selbst wenn durch die verbesserten Rahmenbedingungen neue Konkurrenz auf den deutschen Markt komme, sei das gut. „Der Markt ist groß genug für mehrere Anbieter. Vor allem hilft die Einigung, den Markt zu öffnen“, sagte Lange.
Spotify wollte sich zu der Einigung in Deutschland nicht äußern. Man wolle den Dienst langfristig in jedem Land verfügbar machen, über einen Start in Deutschland gebe es momentan aber keine Neuigkeiten, teilte eine Sprecherin auf dpa-Anfrage mit.
Musikdienste, die sich nicht über Gebühren sondern über Werbung finanzieren und Musikvideos werden von dem Vertrag noch nicht abgedeckt. Somit gilt die Regelung nicht für YouTube. „Für werbefinanzierte Dienste müssen sich Unternehmen separat mit der Gema einigen oder gegebenenfalls Rückstellungen bilden, bis es eine Einigung gibt“, sagte Mario Rehse, Bereichsleiter beim Bitkom. „Das ist unsere nächste Baustelle mit der Gema. Bis wir uns einigen, wird es aber erfahrungsgemäß ein Weilchen dauern.“
Auch für Download-Portale wie iTunes und Musicload gibt es jetzt mehr Klarheit. Bitkom und Gema legten die Vergütung pro verkauftem Song auf 6 bis 9 Cent fest. Zuletzt zahlten die Anbieter eine Summe von 12,78 Cent, die die Gema festgelegt hatte. Ein Teil des Geldes floss bislang aber wegen der Streitigkeiten auf Hinterlegungskonten. Nun kann die Verwertungsgesellschaft Vergütungen an die Rechteinhaber ausschütten. Überschüssige Zahlungen erhalten die Anbieter nun zurück.
„Diese Einigung ist ein wichtiges Signal für die gesamte Branche und bedeutet für den wachsenden digitalen Musikvertrieb weltweit eine Belebung des Wettbewerbs“, sagte eine Musicload-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa. Die Entscheidung helfe auf dem Weg zu einem erfolgreichen Massenmarkt.
Ein weiteres Plus für Verbraucher: Die Musik-Läden dürfen jetzt längere Hörproben anbieten. Die Ausschnitte können nach der neuen Regelung 90 statt 30 Sekunden lang sein.