Die Klage der Verleger gegen die „Tagesschau“-App richte sich ohnehin nicht gegen seinen Sender.
Um zu beurteilen, ob die Online-Präsenz der Sender presseähnlich sei, dürften allerdings nicht Internet-Texte mit gedruckten Texten verglichen werden. Es komme vielmehr auf das jeweilige Gesamtangebot an, sagte Bellut. Zuvor hatte der ZDF-Fernsehrat den CDU-Politiker Ruprecht Polenz wieder zum Vorsitzenden gewählt.
Am 19. Juli verhandelt das Kölner Landgericht erneut über eine Klage von Verlegern gegen die „Tagesschau“-Applikation für Smartphones und Tablet-Computer. Die Verleger betrachten diese Anwendung als unfaire Konkurrenz, da die mit Rundfunkgebühren finanzierte App mit ihren Texten „presseähnlich“ sei.