Zufällig gefundenen Geocache zum Fundbüro bringen
Heidelberg (dpa/tmn) - Findet jemand zufällig den Schatz einer GPS-Schnitzeljagd (Geocache), lässt er ihn am besten unangetastet oder bringt ihn zum Fundbüro. Denn nimmt ihn der Finder an sich, ist er für Beschädigungen oder den Verlust haftbar.
Wer einen offensichtlich außerhalb seines Verstecks liegenden Geocache aufnimmt und an einer anderen Stelle wieder ablegt, um dem Besitzer das Wiederfinden zu erleichtern, verletzt seine Pflicht zur Verwahrung. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az.: 5 S 61/12). Der Finder ist dann sogar für Beschädigung oder Verlust haftbar. Auf die Entscheidung weist die Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hin.
In dem Fall hatte ein Jäger im Wald eine Truhe gefunden, an sich genommen und sie an einem Wegesrand abgelegt, damit der Besitzer den vermeintlich verlorenen Gegenstand leichter wiederfindet. Stattdessen brachen Unbekannte die Truhe auf und entwendeten alle Gegenstände. Erst danach brachte der Jäger die demolierte Truhe zum Fundbüro - und wurde vom Besitzer des Geocaches auf 1000 Euro Schadensersatz verklagt, weil es sich um eine handgefertigte, hochwertige Truhe handelte.
Im Berufungsverfahren gab die Kammer dem Kläger Recht: Dem Finder hätte sich aufdrängen müssen, dass er eine nicht ganz wertlose Sache an sich genommen hat, die er nicht nach Gutdünken an einem ihm hierfür zweckmäßig erscheinenden Ort wieder ablegen darf.