Krefelderin soll Augen der eigenen Tochter verätzt haben

Nagellackentferner statt Augentropfen: Auch sonst könnte das Kind misshandelt worden sein.

Das Eingangsschild des Landgerichts, Amtgerichts und der Staatsanwaltschaft Krefeld.

Foto: Victoria Bonn-Meuser

Keine zwei Jahre war ein Mädchen alt, als es im Juni 2016 fast seine Sehfähigkeit verloren hätte. Schuld daran soll die heute 26-jährige Mutter aus Krefeld sein. Sie soll dem 22 Monate alten Kind mit Nagellackentferner versetzte Augentropfen verabreicht haben. Dafür muss sie sich seit Montag vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts in Krefeld verantworten.

Das Mädchen musste schon länger Medikamente nehmen, dazu gehörten auch Augentropfen, die ihre Mutter ihm gab.

An jenem Tag im Juni 2016 sei sie bei ihren Eltern gewesen, schilderte die Angeklagte. Sie habe das Kind auf dem Arm gehabt und mit dem Mund den Verschluss der Augentropfen geöffnet. „Nachdem ich sie verabreicht hatte, habe ich Nagellack gerochen“, sagte die Frau. Zuerst habe sie sich nicht erklären können, wo dieser Geruch herkam.

„Hat das Kind denn nicht geschrien?“, wollte die Vorsitzende Richterin wissen. „Doch“, sagte die Angeklagte unter Tränen. „Sie hat so noch nie geschrien.“ Klar, habe das Mädchen auch sonst bei der Gabe der Augentropfen geschrien, aber nicht so.

Erst dann habe sie sich erklären können, wo der Nagellack-Geruch herkam: aus der Augentropfenflasche. Wie der Nagellackentferner dort herein kam, ist unklar. Sie habe das Fläschchen jedenfalls nicht mit der Acetonhaltigen Chemikalie gefüllt, sagte die Angeklagte.

Bereits kurz nach dem Vorfall hatte sie ihren damaligen Lebensgefährten in Verdacht. Der habe sie oft bevormundet und auch sein Verhältnis zu ihrer Tochter habe sich verschlechtert. „Ich habe mich schon nicht mehr wohl gefühlt, als sie nicht mehr auf seinen Arm wollte.“

Ihr Bruder, der sich ebenfalls in der elterlichen Wohnung aufhielt und seinen Angaben nach kurz nach dem Vorfall in das Zimmer kam, sagte, dass er seiner Schwester so etwas nicht zutraue. Als er das Zimmer betrat, habe seine Schwester bereits versucht, dem Kind die Augen zu reinigen.

Der damalige Lebensgefährte schilderte die Situation allerdings anders. Die Mutter habe das Mädchen in der Vergangenheit mehrfach heftig geschlagen und geschüttelt. Sie habe außerdem unterschiedliche Drogen genommen.

Der Vorfall war überhaupt ans Licht gekommen, weil Ärzte im Krankenhaus nicht nur die Verätzungen der Augen bemerkten, sondern auch eine Schürfwunde und blaue Flecken. Sie schöpften Verdacht und alarmierten die Polizei. Die holte sogleich auch das Jugendamt dazu, welches das Mädchen zuerst in einer Pflegefamilie unterbrachte und danach bei seinen Großeltern.

Eine dauerhafte Schädigung der Augen könne derzeit nicht festgestellt werden, sie kann aber wegen des Wachstumsprozesses auch nicht ausgeschlossen werden, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft.

Die 26-jährige Mutter muss sich nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung, sondern auch wegen Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. Für den Prozess sind noch zwei weitere Verhandlungstage angesetzt.