Suhrkamp muss 2,2 Millionen Euro an Barlach zahlen

Frankfurt/Main (dpa) - Im Machtkampf um den Suhrkamp Verlag hat Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz erneut eine schwere juristische Niederlage erlitten.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte am Mittwoch die von ihr geführte Familienstiftung, an den Minderheitsgesellschafter Hans Barlach knapp 2,2 Millionen Euro aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 zu zahlen.

Barlach berief sich vor der Handelskammer auf eine Vereinbarung unter den beiden Gesellschaftern. Danach war sein Gewinnanteil aus dem Verkauf des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Verlagsarchivs innerhalb weniger Tage auf ein ihm zustehendes Konto zu überweisen. Eine Gesellschaftsvereinbarung halte die Ausschüttung des Gewinns „klipp und klar“ fest, stellte das Gericht dazu fest. Es geht dabei genau um 2,184 Millionen Euro.

Der traditionsreiche Verlag war auf Betreiben der Verlegerin Anfang 2010 vom langjährigen Stammsitz Frankfurt nach Berlin umgezogen. Unseld-Berkéwicz, die Witwe des 2002 gestorbenen Verlags-Patriarchen Siegfried Unseld, hält über die Familienstiftung 61 Prozent des Verlags. Barlachs Medienholding AG Winterthur gehören 39 Prozent.

Die Anwälte der Familienstiftung verwiesen dagegen ohne Erfolg darauf, dass mit dem Bilanzgewinn die finanziellen Reserven des Unternehmens gestärkt werden sollten. Notfalls hätte dann ein Darlehen aufgenommen werden müssen, um die Ansprüche des Minderheitsgesellschafters zu erfüllen, argumentierte das Gericht und wies damit ein „Thesaurierungsinteresse“ ab.

Barlach und Unseld-Berkéwicz liefern sich seit Jahren eine erbitterte Auseinandersetzung. Ende Dezember hatte das Landgericht Berlin die Verlagschefin als Geschäftsführerin abgesetzt. Sie habe rechtswidrig für den Verlag Event-Räume in ihrer eigenen Berliner Villa angemietet und den Mitgesellschafter nicht informiert.

Dagegen legte Unseld-Berkéwicz Berufung ein. Auch das Urteil der 13. Handelskammer ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Frankfurt als nächste Instanz kann angerufen werden.

Das entscheidende Verfahren im Machtkampf ist derzeit bei einer anderen Handelskammer des Landgerichts Frankfurt anhängig. Beide Gesellschafter haben beantragt, sich gegenseitig auszuschließen. Im Februar setzte die Kammer beiden Parteien eine letzte Frist, um bis zum 25. September ihren Konflikt außergerichtlich zu lösen. Letztlich könnte das Verfahren die Auflösung des Verlags bedeuten.