Jugendgefährdende Medien: Warum die Arbeit der Bundesprüfstelle immer noch notwendig ist

Wo liegen die Grenzen der Kunst? Diese Frage muss die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien immer neu beantworten. Ein Besuch bei der Behörde in Bonn.

Foto: Kristin Dowe

Bonn. Kokett lächelt eine leicht bekleidete Blondine auf einem Schallplatten-Cover aus den 60er Jahren in die Kamera. „Süffig, erdig, pikant“ — dieses frivole Versprechen prangt als Untertitel auf der Schlager-Kompilation unterschiedlicher Künstler, das damals offenbar den Verkauf ankurbeln sollte. Ein Machwerk, das in der heutigen Zeit bei Musikkonsumenten wohl kaum ein müdes Achselzucken auslösen, geschweige denn irgendwelche Sittenwächter auf den Plan rufen würde. Doch offiziell stand die Platte bis vor wenigen Wochen noch immer auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPJM) in Bonn.

„Manchmal muss man wirklich schmunzeln, über was die Menschen sich früher aufgeregt haben“, sagt die Leiterin der Behörde Martina Hannak. „Insofern werden die indizierten Werke aus den vergangenen Jahrzehnten bei uns alle dokumentiert, denn sie sind auf jeden Fall ein aussagekräftiges Stück Zeitgeschichte.“ Tausende Bücher, Tonträger und Computerspiele lagern in den Asservaten der 1954 gegründeten Einrichtung.

Leiterin der Behörde ist Martina Hannak. Foto: Kristin Dowe

War die Behörde aus der medialen Wahrnehmung lange weitgehend verschwunden und zuweilen mit dem Image der Zensur behaftet, rückte sie im Zuge der Diskussion um das Skandalalbum „Jung, Brutal, Gutaussehend 3“ des Rapper-Duos Kollegah und Farid Bang wieder in den Fokus des Interesses. Dessen Auszeichnung mit dem nunmehr eingestellten Musikpreis „Echo“ hatte im April einen heftigen Proteststurm ausgelöst — vor allem die von vielen als antisemitisch verstandene Textzeile „Mein Körper definierter als von Auschwitzinsassen“ hatte bundesweit für Kritik gesorgt. Seit April ist bei der Behörde gegen die Rapper nun ein Verfahren zur Überprüfung einer Jugendgefährdung anhängig, über das wohl erst in diesem Monat entschieden wird. Dabei geht es nicht nur um den Vorwurf des Antisemitismus, sondern auch um frauenverachtende und gewaltverherrlichende Tendenzen im Werk des Duos.

Kritik an der Bundesprüfstelle, dass das Album zurzeit immer noch frei im Handel erhältlich sei, will Hannak so nicht stehenlassen. „Die Diskussion wird da etwas undifferenziert geführt. Ein Indizierungsverfahren ist vergleichbar mit einem Gerichtsverfahren, bei dem die möglichen Tatbestände der Jugenddiskriminierung erst einmal nachgewiesen werden müssen“, erklärt die Juristin. Dabei werde stets der Aspekt des Jugendschutzes gegen das hohe Gut der Kunstfreiheit gegeneinander aufgewogen. Letztere sei ein Grundrecht, in das der Staat nur unter ganz besonderen Umständen eingreifen dürfe.

„Das ist ein komplexer Vorgang. Oft gibt es unter den Experten sehr hitzige und kontroverse Diskussionen“, sagt Hannak. Ein zwölfköpfiges Gremium, besetzt mit Vertretern aus Literaturwissenschaft, Kunst, Kirchen, Jugendarbeit und Lehrerschaft, entscheidet schließlich über eine Indizierung. Dabei wird die Bundesprüfstelle nicht vom Amts wegen tätig, sondern ein entsprechender Antrag kann nur von Einrichtungen wie beispielsweise Jugendämtern gestellt werden, die nach dem Jugendschutzgesetz dazu befugt sind. Privatpersonen können sich an diese wenden, wenn sie beim Verdacht einer Jugendgefährdung ein Werk melden möchten.

„Der Künstler erhält immer die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, was dann in die Beurteilung des Werkes einfließt“, erklärt Hannak. Eine Möglichkeit, von der Kollegah und Farid Bang bislang übrigens keinen Gebrauch gemacht haben. Anders Bushido, dessen Album „Sonny Black“ nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Unrecht von der BPJM auf den Index gesetzt wurde. In ihrer Abwägung habe die Bundesprüfstelle die Belange der Kunstfreiheit nicht hinreichend ermittelt, hieß es es in der Begründung.

Auch Bushido steht in dem Ruf, Homophobie und Sexismus als „Stilmittel“ des Battleraps zu missbrauchen. „Bushido hat in seiner Darstellung argumentiert, dass er sich in seinem künstlerischen Schaffen bewusst als Mafiaboss inszeniert. Jugendliche wüssten aber zwischen der Kunstfigur und dem Privatmenschen zu unterscheiden. Darüber kann man natürlich streiten.“

Gegen die Einstufung eines Albums als jugendgefährdend setzte sich Rapper Bushido zur Wehr. Foto: dpa

Nach Ablauf von 25 Jahren muss die Indizierung eines Werkes neu geprüft werden. Für die Behördenleiterin bedeutet dies, dass sie sich auch schon mal persönlich manch billig produzierten Schmuddelstreifen aus den 70ern zu Gemüte führen muss. Nicht immer verwirft die Kommission dann ihr ursprüngliches Urteil. Ein Beispiel: Die Sexfilm-Serie „Schulmädchen-Report“. Liefen einige Folgen der Produktion mit dem vordergründigen „Aufklärungsanspruch“ vor Jahren noch im Privatfernsehen, gibt es auch indizierte Episoden der Serie, die etwa Inzest beinhalten. „So etwas geht heute genauso wenig wie damals“, betont Hannak. In solchen Fällen habe die Indizierung weiter Bestand.

Mit dem Image der Behörde als bevormunde Sittenwächterin ist Martina Hannak nicht glücklich. In Umfragen genieße die Einrichtung bei Eltern zwar eine hohe Akzeptanz, doch junge Erwachsene begegneten ihr häufig mit dem Vorurteil der Zensur, wenn es etwa um potenziell jugendgefährdende Computerspiele geht. „Wenn wir auf der Gamescom mit einem Informationsstand stehen, werden wir auch schon mal angepöbelt.“ Gerade deshalb setze die Bundesprüfstelle inzwischen stark auf Aufklärung und Information, betont Hannak. „Es geht uns nicht darum, die Konsumenten bestimmter Spiele zu verurteilen, sondern ein Bewusstsein für schädliche Einflüsse zu schaffen. Wenn wir auf die Jugendlichen auf Augenhöhe zugehen, kommt diese Botschaft meistens auch an.“ Denn den gegenteiligen Effekt will man unbedingt vermeiden — dass bei einer Indizierung der Reiz des Verbotenen wirkt und dieser zweifelhaften Produktionen dann erst recht zu kommerziellem Erfolg verhilft.

Denn kontrollieren lassen sich gerade die unendlichen Weiten des Internets schon lange nicht mehr. Die Zahl der indizierten Internetseiten habe stark zugenommen. Gerade neu auf den Index gesetzt wurde das 1936 erstmals veröffentlichte antisemitische Kinderbuch mit dem vielsagenden Titel „Trau keinem Fuchs auf grüner Heid und keinem Jud’ bei seinem Eid“ von Elvira Bauer. Martina Hannak: „Das zeigt, dass unsere Arbeit immer noch notwendig ist.“