Gericht prüft Bushido-Album: Sind die Rap-Texte jugendgefährdend?
Weil ein Album von Bushido von den Behörden als jugendgefährdend eingestuft ist, klagt der Rapper nun vor NRWs höchstem Verwaltungsgericht.
Münster. Gegen die Einstufung eines Albums als jugendgefährdend will sich Rapper Bushido zur Wehr setzen. Das Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt am Mittwoch (10 Uhr), ob das Werk „Sonny Black“ des Rappers zu Recht auf der Liste für jugendgefährdende Medien steht. Es darf deshalb derzeit nicht an Minderjährige verkauft werden.
Die zuständige Bundesprüfstelle in Bonn hatte die Indizierung damit begründet, dass in den Texten Gewalt und ein krimineller Lebensstil verherrlicht würden. Zudem seien viele Textpassagen frauen- und homosexuellenfeindlich. Bushido setzt dem entgegen, Jugendliche seien heutzutage wirklichkeitsnäheren Darstellungen von Gewalt und Sex ausgesetzt als in seinen bewusst überzeichneten Gangster-Rap-Bildern.
Für ihre für Mittwoch angekündigte Entscheidung müssen die nordrhein-westfälischen Richter also zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz abwägen. Auch müssen sie bewerten, ob die Bundesprüfstelle bei ihrer Entscheidung formale Vorgaben eingehalten hat. So wirft Bushidos Anwalt der Prüfbehörde vor, nicht allen mitwirkenden Künstlern die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt zu haben.
Beteiligt waren an dem 2014 erschienenen Album unter anderem auch die wegen Antisemitismus-Vorwürfen in die Schlagzeilen geratenen Rapper Kollegah und Farid Bang. Laut seines Anwalts wollte der Rapper am Mittwoch nicht zur Verhandlung über seine Klage kommen. dpa