Cornelius Gurlitt bekommt Bilder zurück
Augsburg/München (dpa) - Nach mehr als zwei Jahren erhält der Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt seine Bilder zurück. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hob die Beschlagnahme am Mittwoch auf und gab die Werke frei.
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens hätten sich neue Erkenntnisse ergeben, begründete die Behörde ihre Entscheidung. Der 81-jährige Gurlitt zeigte sich nach Angaben seines Strafverteidiger Tido Park zufrieden über die Rückgabe. „Er freut sich, ist dankbar und erleichtert, dass alles sich so auflöst.“ Dieser Tag sei „ein guter Tag für Cornelius Gurlitt“.
Die rechtliche Situation sei neu bewertet worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. „Zu den neuen Erkenntnissen gehört auch die Vereinbarung vom 7. April 2014, derzufolge die Taskforce, die im Wege der Amtshilfe auch für die Staatsanwaltschaft Augsburg tätig ist, ihre Recherchearbeit ungehindert fortsetzen kann“, sagte Sprecher Matthias Nickolai.
Am 7. April hatten Gurlitt und seine Anwälte einen Vertrag mit der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern unterschrieben. Gurlitt erklärte sich darin bereit, seine Sammlung auch nach dem Ende der Beschlagnahme von Experten untersuchen zu lassen und unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke gegebenenfalls zurückzugeben.
Die Experten der Taskforce erwarten von der Entscheidung sogar mehr Handlungsfreiheit. „Die Arbeits- und Verfahrensweisen der Taskforce werden nun deutlich erleichtert und lassen sich transparenter darstellen“, erklärte Ingeborg Berggreen-Merkel als Leiterin des Gremiums.
Die Staatsanwaltschaft hatte die insgesamt 1280 Bilder am 28. Februar 2012 aus der Münchner Wohnung des heute 81-Jährigen wegen des Verdachts auf ein Steuer- und Vermögensdelikt beschlagnahmt und seitdem unter Verschluss gehalten. Hunderte Werke stehen nach Auffassung der Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Cornelius Gurlitt ist der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt.
„Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme der gesamten Sammlung war die Staatsanwaltschaft Augsburg uneingeschränkt von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme überzeugt“, betonte die Behörde am Mittwoch. Das Ermittlungsverfahren sei damit auch noch nicht abgeschlossen.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) wies Vorwürfe zurück, es habe eine juristische Absprache zwischen dem Kunstsammler und der Staatsanwaltschaft gegeben. „Es gibt keinen Deal.“ Die Opposition im bayerischen Landtag wollte das nicht glauben. „Das ist natürlich ein Deal gewesen - da machen wir uns mal nichts vor“, sagte die kulturpolitische Sprecherin der Landtags-SPD, Isabell Zacharias.
Die Linke im Bundestag nannte den Umgang mit dem Fall Gurlitt „eine internationale Blamage“. „Die Beschlagnahme der Bilder über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren durch die Staatsanwaltschaft Augsburg stand juristisch auf tönernen Füßen“, sagte die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Sigrid Hupach.
So sahen das auch Gurlitts Anwälte, die im Februar beim Amtsgericht Augsburg eine 45 Seiten starke Beschwerde gegen die Beschlagnahme der spektakulären Kunstsammlung eingelegt. Die neue juristische Bewertung der Erkenntnisse sei auch aufgrund der „fundierten Beschwerde der Verteidiger“ geschehen, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
„Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das Beschwerdegericht die Beschlagnahmeanordnung angesichts der gravierenden Mängel und unserer ausführlich begründeten Beschwerde aufgehoben hätte“, sagte Gurlitt-Anwalt Park. „Dennoch begrüße ich natürlich die freiwillige Aufhebung der Beschlagnahme durch die Augsburger Staatsanwaltschaft. Es geht allein um das Interesse des Mandanten. Seine Rehabilitierung wird durch die Entscheidung des heutigen Tages weiter gestärkt.“
Was künftig mit der wertvollen Sammlung, die unter anderem Bilder von Picasso, Chagall, Matisse, Beckmann und Nolde enthält, geschehen soll, sagte Park nicht. „Dazu wollen wir uns gar nicht äußern, weil das Sicherheitsbelange betrifft“, betonte der Anwalt. Gurlitts Sprecher Stephan Holzinger sagte: „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Klärung aller erforderlichen Fragen und Aufgabenstellungen.“