Kulturschutzgesetz Gerhard Richter kritisiert Kulturgutschutzgesetz

Dresden/München/Berlin (dpa) - Nach der Kündigung seiner Leihgaben bereiten mehrere deutsche Museen die Rückgabe von Werken des Malers und Bildhauers Georg Baselitz vor. Im Dresdner Albertinum sollen bereits am Freitag zehn Arbeiten aus der Ausstellung genommen werden, wie eine Sprecherin der Staatlichen Kunstsammlungen (SKD) am Dienstag sagte.

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In der Münchner Pinakothek und den Kunstsammlungen Chemnitz gibt es noch keine Termine.

Malerkollege Gerhard Richter zeigte Verständnis für Baselitz' Reaktion auf das geplante neue Kulturgutschutzgesetz, das einen Eingriff in die Freiheit bedeute. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), deren Entwurf schon vor der Veröffentlichung umstritten ist, hat nun für Mittwoch zum Pressegespräch geladen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Schutz von Kulturgut neu regeln und auch an EU-Recht anpassen. Damit sollen unter anderem die Ausfuhrbeschränkungen verschärft werden. „Niemand hat das Recht mir vorzuschreiben, was ich mit meinen Bildern mache“, sagte Richter der „Dresdner Morgenpost“. Er werde diese nicht irgendeiner Kommission zeigen und fragen, ob er sie verkaufen dürfe. Baselitz' Kommentar kann der teuerste lebende Gegenwartskünstler gut verstehen. „Ich würde es genauso machen wie er: die Bilder aus den Museen holen, schnellstens auf den Markt bringen und verkloppen.“ Richter wartet derzeit noch ab, ob der Gesetzentwurf auch so beschlossen wird.

In Dresden sind die Gemälde und eine Holzskulptur noch bis einschließlich Donnerstag zu sehen, ehe der Baselitz-Raum aufgelöst wird. Dazu gehören mit fünf Porträts auch die ersten auf dem Kopf stehenden Bilder aus den späten 1960er Jahren von dem aus Sachsen stammenden Künstler.

Die Pinakothek der Moderne in München verliert fünf Werke, darunter drei „Helden“-Bilder aus den 1960er Jahren. Wann sie zurückgehen, stehe noch nicht fest, sagte eine Sprecherin. Auch in Chemnitz sind die beiden Baselitz-Leihgaben vorerst weiter zu sehen. „Es gibt noch keinen Abholtermin“, sagte Kunstsammlungs-Direktorin Ingrid Mössinger.

Sie sprach von einer Hiobsbotschaft. Es sei bedrohlich, wenn Sammler über solche Schritte nachdächten und das Beispiel Schule machen sollte. Da Baselitz ihr aber versichert habe, dass sein Ärger nichts mit den Kunstsammlungen zu tun habe, hofft sie wie die Dresdner Kollegen auf die Zukunft. Seine Aktion mache zumindest auf einen Dissens zu dem Gesetz aufmerksam, von dem sie nur Berichte in den Medien kenne. „So, wie es da steht, kann es nicht bleiben“, sagte sie mit Verweis auf eine zunehmende Bürokratisierung.

Der Provenienzforscher Willi A. Korte indes hält die Aufregung um das Gesetz für „überzogen“. Sie solle kaschieren, dass die wahren Bedenken des Kunsthandels wohl vor allem bei der Einfuhr zu sehen seien, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Mehr Sorgfaltspflicht passe dem Kunsthandel nicht. Allerdings könnten Ausfuhrbestimmungen zum Schutz nationalen Kulturguts von staatlicher Seite missbraucht werden, um Restitutionsforderungen zu umgehen. „Die Definition, was national wertvolles Kulturgut ist und was also ausgeführt werden kann zu welchen Bedingungen, das muss in der Tat sauber geregelt werden.“